Gellenbecks
Horneburger Chronik 1
hg. v.
Heinrich Michael Knechten

Bernhard Gellenbeck 1900
Bernhard Gellenbeck
wird am 14. November 1858 in Appelhülsen geboren. Er wird Lehrer und steht vom 1.
März 1884 bis zum 1. Oktober 1921 der Horneburger Schule vor, zuletzt im
Dienstrang eines Hauptlehrers. Er ist in Horneburg der letzte vom Pastor
präsentierte und in Eid genommene Lehrer, da unterdessen das
Volksschulunterhaltungsgesetz in Kraft trat, dem ein örtliches Recht weichen
musste. Vergebens erhebt Pastor Kindermann Anspruch auf die Präsentation eines
neuen Lehrers, als Gellenbeck in den Ruhestand tritt. Von der Regierung wird
ihm mitgeteilt, dass durch jenes Gesetz alle Präsentationsrechte aufgehoben
seien. Das Generalvikariat bestätigt ihm dies (vgl. Pfarrarchiv Horneburg). Die
sechs Malter (ein Malter entspricht 4 Scheffeln;
die ältere Schreibweise ist: Malder) die von den Pastoratseinkünften an die
Schule zu zahlen sind, werden unter Pastor Meyer 1873 durch eine einmalige
Zahlung von 1088 Thalern und einigen Groschen abgelöst (vgl. Chronik, 1. Teil,
S. 98). Gellenbeck schreibt übrigens, dem Brauch seiner Zeit folgend, das Y in
Namen meist mit Trema: Neÿsa, Aloÿs, Sÿlvester, Meÿer, Heÿer und Sÿthen.
Am 14.9.1914 fällt
sein Sohn, der Lehrer Hermann Gellenbeck, in Frankreich. Diesen Schlag kann
Bernhard Gellenbeck jahrelang nicht verwinden. Während des I. Weltkriegs ist er
Rendant des Spar- und Darlehenskassen-Vereins (Vgl.Gellenbecks
Schulchronik, 2. Teil, 12). Bernhard
Gellenbeck wird Vorsitzender des Horneburger Schützenvereins. Es gelingt ihm,
das Vereinsleben, das seit dem Jahre 1911 fast zum Erliegen gekommen ist, neu
zu beleben. Daher wird er am 20. Juli 1927 zum Ehrenvorsitzenden erwählt. Unter
seinem Vorsitz wird am 27. Februar 1926 ein Gemeinnütziger Verkehrsverein
gegründet. Er stirbt am 22. August 1934 in Horneburg.
Die Königliche
Regierung zu Minden verordnet, "in allen Gemeinden des Regierungsbezirks
ab dem 1. Januar 1818 ein Chroniken - Buch zu eröffnen und regelmäßig
fortzuführen" (Nr. 14870 B, in: Chronik der Stadt Helmern 1813-1984,
Helmern 1986). Siehe auch Ortsgeschichte.
Im Zuge der Eingliederung des Vestes in die preußische Provinz Westfalen werden
auch die Gemeinden des neuen Kreises Recklinghausen angewiesen, Ortschroniken
anzulegen, sie regelmäßig der Aufsichtsbehörde vorzulegen und ihre Chroniken
laufend fortzuführen. Das Ergebnis der ersten Vorlage ist niederschmetternd.
Die meisten Chroniken werden als unzureichend bemängelt, während die Chronik
der Gemeinde Horneburg ausdrücklich gelobt wird.
Am 11.3.1872 erlässt
die preußische Regierung ein "Gesetz betreffend die Beaufsichtigung des
Unterrichts- und Erziehungswesens", mit welchem die Aufsicht über die
Schulen von den Kirchen und Gutsherren auf den Staat verlagert wird. Am
15.10.1872 werden "Allgemeine Bestimmungen" erlassen, die unter
anderem in einer Richtlinie das Führen einer Schulchronik durch den Schulleiter
oder den alleinigen Lehrer auf dem Lande anordnen. Da bei einer Darstellung der
Schulgeschichte auch die wichtigsten Ereignisse im Ort mit erfaßt werden, kann
eine solche damalige Schulchronik als erste geregelte Form der Ortschronik
gewertet werden.
Gellenbeck legt eine
umfassende Chronik an, die zunächst frühere Ereignisse bis zum 15. Dezember
1890 aufarbeitet und danach die weitere Zeit schildert. Seine Hauptquellen sind
ein heute verschollenes uraltes Bürger- und Lagerbuch, das Freiheitsarchiv,
über dessen Aufbewahrungsort zur Zeit nichts bekannt ist, das Kirchen- und
Pfarrarchiv, das heute im Bistumsarchiv Münster einzusehen ist, die
"Designation der Freiheit Horneburg" von Pfarrer Johann Werner Krämer
sowie das Buch des Pfarrers Anton Jansen
(1827-1900), Die Gemeinde Datteln. Ein Beitrag zur Geschichte des Vestes
Recklinghausen, Datteln 1881.
Es folgt zunächst
der erste Teil der Chronik. Heute ungebräuchliche Worte werden erklärt, zum
Beispiel Deut, Fourierschützen, Hobsbuch, Leibzucht, Ohm (Hohlmaß),
Rauchheller, Scheffel Landes und Stüber. Die Rechtschreibung wird beibehalten,
auch bei abweichender Schreibung (Ahrenberg statt Arenberg, Bodelschwing statt
Bodelschwingh u.a.) Die Überschriften an der linken Seite wurden hinzugefügt.
Die Seitenzahlen in runden Klammern verweisen auf den Ort im Manuskript.
Angaben in eckigen Klammern stammen vom Herausgeber.
Chronik.
Schule zu
Horneburg.
Abschnitt I.
1. Kapitel
Die Brukterer
(1) Die Gegend von
Horneburg gehörte mit dem Veste Recklinghausen in alter Zeit zum Brukterergau,
der sich an den Ufern der Lippe u. Emscher bis zum Rheine erstreckte. Bei den römischen
Schriftstellern, welche uns die Kämpfe zwischen Deutschen und Römern schildern,
geschieht des deutschen Volksstammes der Brukterer mehrmals Erwähnung, schon um
die Zeit von 150 bis 100 vor Christi Geburt.
Im Jahre 56 vor Ch.
Geb. schickten die Brukterer gemeinschaftlich mit einigen benachbarten Stämmen
eine Gesandtschaft an den römischen Feldherrn Julius Cäsar, wodurch ein
friedliches Verhältnis angebahnt wurde. Infolgedessen blieb der Brukterergau
längere Jahre von den Angriffen und Durchzügen der römischen Heere verschont.
(2) Der römische Feldherr Drusus konnte sogar im Lande der Brukterer seine
Truppen wieder sammeln und sich dahin zurückziehen, wenn er auf seinen Zügen
ins Innere Deutschlands in Bedrängnis geriet. Als sie jedoch einsahen, daß es
seitens der Römer auf eine bleibende Eroberung angelegt wurde, lösten sie das
freundschaftliche Verhältnis und schritten zum Kampfe gemeinsam mit ihren
deutschen Brüdern. Ein heftiger Krieg, in welchem der römische Feldherr
Tiberius Sieger blieb, machte den Brukterergau zu einer römischen Provinz (4
vor Christi Geburt) bis die Niederlage des Varus in der Hermannsschlacht sie
wieder freimachte. Der römische Kaiser Claudius zog endlich im Jahre 47 die
sämmtlichen Truppen zurück und gab die errichteten Befestigungen preis.
Die Sachsen
Gegen das Ende des
ersten Jahrhunderts hatten die Brukterer von den Einfällen anderer Stämme viel
zu leiden, doch behaupteten sich (3) dieselben in ihren Wohnsitzen, bis im
zweiten Jahrhundert der Stamm der Sachsen den Westen Deutschlands überschwemmte
und sich dauernd niederließ.
Im dritten und
vierten Jahrhundert waren sie vielfach Verbündete der Franken, eines deutschen
Volksstammes am Niederrhein. Mit diesen beteiligten sie sich an Eroberungen im
Westen des Rheines, vergaßen den Feind im Osten und in der Heimat, und dieser
führte während dieser Zeit die Auflösung ihres Stammes herbei. Sie verschmolzen
nunmehr mit den Sachsen, verloren ihre Selbstständigkeit und ihren Namen und
die letzteren sind seitdem die Bewohner des Brukterergaues und der Ursprung der
jetzigen Bevölkerung.
Die Franken
Die Franken, unter
welchen sich schon im vierten Jahrhundert das Christentum ausbreitete, kamen
bald mit den Sachsen wegen räuberischer Einfälle von beiden Seiten in
kriegerische Verwickelungen. Ihr König, Pipin der Kleine, fiel ins Sachsenland
ein und lieferte (4) ihnen im Jahre 758 zwischen Haltern und Dülmen, in Sythen,
eine Schlacht, welche ihre Niederlage und zeitweilige Unterwerfung zur Folge
hatte. Er verpflichtete sie zur Zahlung eines jährlichen Tributs von 300
Pferden. Karl der Große, der Sohn Pipins, machte 8 Kriegszüge gegen die
Sachsen. Der Macht seines Schwertes unterlagen dieselben und neigten sich zum
Christentume hin. Zu Anfang des neunten Jahrhunderts war unter ihnen das
Heidentum gebrochen und das Christentum hatte überall seine Wurzeln geschlagen.
Schon im Jahre 776
teilte Karl das eroberte Land in kleinere Bezirke ein, die unter einem
Gaugrafen standen. 780 kam alles unter die Herrschaft fränkischer Bischöfe und
Äbte. 785 ordnete Karl die Errichtung von Kirchen und Kapellen an und gab
diesen Orten den sogenannten Gottesfrieden, auch erklärte er sie für
Zufluchtsstätten der Verfolgten. Die Kirchen erhielten Besitz (5) an Grund und
Boden, in ihrer Nähe sollten auch die Begräbnisplätze sein. Auf einige
Verbrechen wurde die Todesstrafe gesetzt, welche man bis dahin nicht anwendete,
und nur durch eine schwere und aufrichtige Buße konnten die Verbrecher
derselben entgehen. An Sonn- und Feiertagen durfte keine Versammlung mehr
stattfinden. Zum Unterhalte der Kirchen und Priester mußte der Zehnte errichtet
werden, zu den außergewöhnlichen Diensten war von je 100 Einwohnern ein Knecht
und eine Magd zu stellen. Die Gaugrafen hatten die Befolgung dieser Anordnung
mit zu überwachen. Unter diesen waren einige, welche nach dem Tode Karls und
unter der immer schwächer werdenden Regierung seiner Nachfolger Kirchen und
Klöster ihres Besitzes wieder beraubten und sich im Umkreise ihres Wohnsitzes
eine Herrschaft gründeten.
Die Zeit der Höfe und die
Horneburg
Im elften und
zwölften Jahrhundert bestanden in hiesiger Gegend zwei große Ober- und
Reichshöfe, (6) Oer
und Koren [Koren entspricht Körne.
Vgl. Luise von Winterfeld, Der Reichshof Körne, in: Beiträge zur Geschichte
Dortmunds und der Grafschaft Mark 32 (1925), 117-140. Der Ortsname hängt mit
dem Begriff Korn zusammen,
althochdeutsch kurnen – entkernen, dreschen, vgl. J.Splett, Althochdeutsches
Wörterbuch, Bd. I,1, Berlin u. New York 1993, 475]. Ihre Entstehung fällt nicht
unwahrscheinlich in die alte sächsische Zeit, da die Vorrechte, welche sie
besaßen, sich auf die Sachsen der ersten Jahrhunderte zurückführen lassen.Von
den genannten Höfen war Oer der westliche, seine Besitzungen erstreckten sich
durch die Gemeinden Horneburg, Datteln und Oer. Der östliche Hof, Koren, hatte
seine Besitzungen teilweise in der Gemeinde Datteln, zumeist aber in der Gemeinde
Waltrop.
Beide Höfe waren
unabhängig und bildeten mit den Bauernhöfen und Einwohnern ihres Bezirkes einen
eigenen Verband nach Hofesrechten. Wollte Jemand aus dem einen Verbande in den
andern übertreten wegen Verheiratung oder Wechsel des Wohnsitzes, so mußte er
auf dem Oberhofe einen Freibrief vorlegen, sich vom alten Verbande loslösen und
in den neuen durch Handschlag aufnehmen lassen. Der Freibrief, (7) vom Besitzer
des Oberhofes ausgestellt, sollte bekunden, daß der Aufzunehmende ehelich
geboren sei und von freien Eltern abstamme. Durch den Handschlag wurde gelobt,
die Pflichten und Satzungen im neuen Verbande treu beobachten zu wollen. Man
unterschied damals drei Stände:
Der Besitzer des
Oberhofes hatte die inneren Angelegenheiten des Verbandes zu ordnen und zu
verwalten. Ihm stand zu die Aufnahme von Testamenten, die Übertragung eines
Hofes an einen ganz neuen Besitzer, die Festsetzung der Leibzucht [das
vertraglich gesicherte Altenteil bei Hofes- oder Güterübertragung auf die
Nachfolgegeneration, meist Wohn-, Nutzungs- und Unterhaltungsrechte auf
Lebenszeit; Zucht als angemessener (züchtiger) Teil] und die Abfindung zwischen
Eltern und Kinder, (8) die Schlichtung von Streitigkeiten, die Aufnahme in den
Verband und die Ausstellung von Frei- und Wechselbriefen. Über die geschehene
Verhandlung wurde ein Protokoll aufgenommen und in das Hobs- oder Hofbuch
eingetragen. [Der Verband von Bauernhöfen, die von einem Oberhofe
abhängig sind, ist der Hobsverband (Hofesverband).] Sie fanden stets auf dem Hofe statt, auf welchem die Beteiligten
ansäßig waren. Als Zeugen konnten nur Hofesleute (Freie) gelten. Für die
Bemühungen mußte gewöhnlich ein Reichsthaler gezahlt werden. Auf dem Oberhofe
Oer erbte der älteste Sohn, auf Koren die älteste Tochter, doch konnte dieses
für den Fall, daß nur ein einziger Nachkomme vorhanden war, zugunsten desselben
auch umgeändert werden.
Diese Einrichtung war
beibehalten aus der früheren heidnischen Zeit, in welcher es Richt- oder
Schultenhöfe gab, nach denen die ganze Gemeinde benannt wurde, z.B. Schulte
Meckinghoven, nur waren die Befugnisse des Oberhofes bedeutend erweitert. (9)
Zu einer besonderen Bedeutung und zu großem Besitze kam der Oberhof Oer, wozu
die Vererbung in männlicher Linie beigetragen haben mag; der Name des Oberhofes
Koren verschwand bald und sein Besitz scheint von an- und umliegenden Edelingen
zerrissen worden zu sein. Aus der Umgegend von Horneburg gehörten die
Bauernhöfe in Meckinghoven Berger, Luthe, Hauve, Kessen (Wellmann) und Sindern
zum Oberhofe Oer. Pathe, Kordt, Wiesmann, Schulte Hubbert gehörten zum Stifte
Flaesheim, Hamphoff und Braukmann nach Bodelschwing. Der Hof Schulte Hubbert
wird schon im Jahre 1325 erwähnt, Huxel in Beckum 1493, Schlüter in
Meckinghoven 1506, Schmidt in Wentrup 1421. Die Zugehörigkeit der drei
letzteren ist nicht bestimmt zu ermitteln, es liegt die Vermutung nahe, daß sie
nach Koren gehörten und eher, als die anderen aus dem Abhängigkeitsverhältnis
(10) ausschieden.
Wer in solcher Weise
vom Oberhofe abhängig war, hatte sich stets zu den sogenannten
Hof-Herrendiensten bereit zu halten. Auf eine vom Oberhofe oder Stifte
zugestellte Benachrichtigung mußte der abhängige Bauer sofort oder am nächsten
Tage ein oder zwei Pferde nebst Gerät und einem Knechte zu Diensten auf dem
Gute und zu sonstigen Fuhren hergeben. Die geistlichen Stifter (Flaesheim,
später auch Essen und Deutz) beanspruchten außerdem von ihren abhängigen Höfen
eine jährliche nach Maldern festgesetzte Lieferung an Korn. Auch mußte eine
Tochter desselben ein Jahr "auf dem Gute" dienen, wenn von dort ein
Bote mit dem Mietgroschen erschien. Der Lohn soll einige Stüber und einen Schuh
fürs Jahr betragen haben. Zum Anfang des neunzehnten Jahrhunderts gehörte es,
daß der preußische Minister von Stein zur Zeit der Bedrängnisse von Frankreich
her die Leibeigenschaft aufhob und die Ablösung solcher Verpflichtungen möglich
machte.
Vom Oberhofe Oer
entstammt die freiherrliche Familie von Oer (der freie Herr (11) vom Oershofe),
welche zur Zeit noch Besitzungen im Münsterlande hat, z.B. die Egelborg bei
Legden im Kreise Ahaus.
2. Kapitel
Die arx Horneburgensis
Schon im zwölften
und dreizehnten Jahrhundert stand auf dem Platze, wo jetzt das Schloß
Horneburg, Besitztum des Herzogs von Ahrenberg, sich befindet, eine Burg Horne.
In alten Schriftstücken heißt sie "arx Horneburgensis". Bestimmte und
ganz zuverlässige Nachrichten über den Gründer und Erbauer der Burg, sowie über
die ersten Besitzer, sind nicht vorhanden. Ein Graf Horn hat in manchen
Erzählungen die Rolle eines mächtigen und gewaltthätigen Ritters zu spielen.
Man ist zu der Frage berechtigt: Sollten nicht die freien Herren des Hofes Oer
die Gründer und Erbauer sein? Oder ist sie einem Sohne des Hauses Oer als
Erbteil zugefallen, der nun sein eigenes Wappen, ein Büffelhorn, führte?
Margaretha im Verlies
(12) Wie so manche Dinge der Vergangenheit, über welche uns eine klare und genügende Gewißheit nicht gegeben ist, so hat sich auch dieses Gegenstandes die Sage bemächtigt. Sie ist folgende: "Zur Zeit der Kreuzzüge erbaute sich der Graf Goddert von Horne eine feste Burg, nach ihm [ist] die Burg Horne oder Hornburg benannt. In seinem Wappen führte er ein Büffelhorn.
Der Enkel dieses Grafen und gleichen Namens mit demselben heiratete ein bürgerliches Mädchen, namens Margaretha, die mit ihrer Schwester schon unter seinem Vater auf die Burg gekommen war. Die anfängliche Neigung des Grafen zu seiner Gemahlin erkaltete jedoch bald; er gab sich allen wüsten Gelagen und Lastern hin und wurde der Schrecken aller Menschen, die gezwungen waren, mit ihm in Berührung zu kommen.
Gegen die Angriffe seiner Feinde wußte er sich sicher (13) hinter den festen Mauern, hohen Wällen und tiefen Gräben seiner Burg. Die fromme, tugendhafte Margaretha sperrte er in ein enges Verließ unter dem Schindeldache über seinen Wohnräumen. Nur ihm allein war ihr Aufenthalt bekannt.
Dreißig Jahre lang hielt er sie so gefangen, ihr jeden Abend einen Krug Wasser und ein Stück Brot selbst hinauftragend. Der kleine Heinz, sein Sohn, war rechtzeitig durch die Fürsorge der Schwester der Margaretha seiner Wut entgangen und in der freiherrlichen Familie von Oer, welche auf der Burg Kackelsbeck [Kakesbeck] zwischen Lüdinghausen und Hiddingsel wohnte, untergebracht.
Als eines Tages eine große Jagdgesellschaft auf der Burg anwesend war, warf der Ritter sein Auge auf Beata, die Tochter eines Ritters aus der Umgegend, und ehelichte sie. Aber auch diese vermochte nicht, einen heilsamen Einfluß auf ihn auszuüben.
Während Goddert von Horne die ganze Umgegend durch seine Räubereien beunruhigte und alle Besitzungen (14) der Bauern und Landleute an sich riß, war der Freiherr Lambert von Oer die Zuflucht der Bedrückten und Verfolgten. Dafür erntete er den tiefen und unversöhnlichen Haß des Grafen von Horne, der zu einer offenen und bitteren Fehde wurde, als vom Gogerichte dem Lambert ein Gut bei Ascheberg zugesprochen wurde, worauf Goddert dieselben Rechte und Ansprüche zu haben glaubte. Ein Sturm der Horneburger auf die Burg Kackelsbeck vernichtete dieses herrliche Schloß. Lambert floh mit seiner Familie und Heinz zum Bischofe von Münster. Doch ließ Lambert seine Burg mit Hülfe des Bischofes und benachbarter Ritter schöner und fester wieder erstehen, während Heinz gegen seinen ihm unbekannten Vater die Fehde aufs Neue aufgriff und Hülfe anwarb. Auch wußte er sich Kenntnis über geheime Zugänge zur Burg Horne zu verschaffen.
Lange widerstand die Hornburg den Angriffen (15) ihrer Feinde, bis endlich in einer Nacht, während Goddert und seine Vasallen sich völlig sicher glaubten und im Weine schwelgten, sie in die Hände des Freiherrn von Oer fiel. Heinz deckte mit Hülfe seiner noch lebenden Tante (Schwester seiner Mutter) manche Geheimnisse der Burg auf und fand nun auch seine Eltern.
Sein Vater verzichtete zugunsten des Sohnes auf den ganzen Besitz und führte von nun an ein Leben strenger Buße. Margaretha erholte sich nicht von den ausgestandenen Leiden und Entbehrungen; sie starb bald nach ihrer Befreiung und wurde zu Hamm begraben. Der nunmehrige Besitzer der Burg, der Graf Heinz, blieb kinderlos und vererbte das ganze Besitztum auf die Familie von Oer, in welcher er einen großen Teil seines Lebens glücklich und zufrieden verlebt hatte."
Die Freiheit Horneburg
Die von Oer waren
thatsächlich um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts (16) im Besitze des
Schlosses Horneburg. Das wichtigste Werk jedoch, welches der letzte Graf von
Horne vor seinem Tode noch verrichtete, war: Er gab den Bediensteten des
Schlosses nicht bloß die Freiheit, sondern auch einen eigenen Herd. Jeder von
ihnen, der Burgvogt, der Turmwart, der Thorwächter, der Kellner, der Bäcker
u.s.w. erhielt sein Haus und seinen Garten zu eigen, so entstanden die ersten
Bürger. Ihre Zahl wird verschiedentlich zwischen 30 und 40 angegeben. Die
Bezeichnung des Amtes wurde bei den meisten zum Namen des neuen Bürgers. Die
Namen Vogt, Kellner, Jäger, und andere waren zur Zeit des dreißigjährigen
Krieges noch vorhanden.
Das Ende derer von Horne
Eine andere Sage schildert das Ende der Grafen von Horne in folgender Weise: Die letzten Stammhalter der Familie von Horne waren zwei feindliche Brüder. Ihr Vater hatte den Besitz unter sie geteilt, dem (17) ältesten das Schloß gegeben und dem jüngsten das abgetrennte Gut "der Hof zum Berge" (Hofzumberge, seit 3 Jahren ebenfalls im Besitze des Herzogs von Arenberg) zugewiesen. Zwischen ihnen bestand ein alter Haß, die Teilung des Gutes verschärfte noch denselben.
Dem jüngeren wurde vom älteren Bruder in einer stürmischen Nacht aufgelauert und er meuchlings ermordet. Dem Einflusse des Erzbischofs von Köln, der in hiesiger Gegend die geistliche Gewalt hatte, gelang es, den Mörder zur ernsten Reue und Buße zu bewegen, so daß er sein weiteres Leben in der Einsamkeit zubrachte.
Die Horneburg wurde frei, es entstanden die Bürger, und nur noch das Schloß mit einigen Ländereien wurde insbesondere auf Betreiben des Erzbischofs Eigentum der geachteten und beliebten Familie der Freiherrn von Oer.
Das eiserne Halsband
Noch eine dritte Sage vom Grafen Horn muß hier angefügt werden, sie betrifft die Feindschaft des Grafen mit dem Freiherrn von Oer. (18) "Graf Goddert suchte nach der Niederlage, die er durch Lambert von Oer erlitten hatte, eine recht boshafte Rache zu üben. Er ritt nach Nürnberg zu einem berühmten Waffenschmiede und ließ sich von demselben ein Halsband aus dem besten Stahl anfertigen. Achteckig, inwendig mit scharfen Stacheln versehen, besaß es noch einen geheimen Mechanismus, der dasselbe verschloß und es unmöglich machte, dasselbe jemals wieder zu öffnen. Keine Feile vermochte dem Stahl etwas anzuhaben.
Mit diesem Marterwerkzeuge lauerte Goddert seinem Feinde auf, als letzterer nach Lüdinghausen in der Weihnachtsnacht zur Christmesse fuhr. Plötzlich wurde der Schlitten der Familie von Godderts Leuten überfallen, der Freiherr umzingelt und ihm unter Hohngelächter und Spottreden das Band umgelegt. Kein Künstler und Schmied konnte die böse Last abnehmen. Da es zudem (19) jeden Genuß von Nahrungsmitteln verhinderte, so machte sich Lambert in stiller Ergebung auf ein rasches Ende gefaßt.
Doch, noch war nicht alle Hülfe verloren. Ein Schmied bildete das Halsband nach und legte es seinem Hunde an, um alsdann das Öffnen desselben zu erproben. Dieses gelang erst, als der Hund mit dem Halse auf den Amboß gelegt wurde und der Schmied 2 wuchtige Hammerschläge auf das Band führte. Beim zweiten Schlage sprang es auf.
Nach einigem Zureden des Schmiedes und des Burggeistlichen unterwarf sich der Freiherr im festen Vertrauen auf Gottes Hülfe demselben Verfahren, welches auch denselben Erfolg hatte. Von Oer gab dem Schmied zum Lohne den Ritterschlag und schenkte ihm ein Gut zwischen Lüdinghausen und der Burg Horne." – Das Halsband wird in Münster im Rathaussaale aufbewahrt und gezeigt.
Die erste Burg
Die Einrichtung und
Bauart der alten Veste Horneburg, (20)
(so kann das Schloß und seine nächste Umgebung mit Rücksicht auf die damalige
Zeit genannt werden) läßt sich aus den noch vorhandenen Überresten und der
Gestaltung des Bodens, der die Trümmer des alten Bauwerkes bedeckt,
feststellen.
Die erste Burg
bildete ein großes Viereck mit einem inneren Hofe und einer um letzteren
laufenden Säulenhalle. Die Zugbrücke befand sich an der Nordwestseite. An der
Südwestseite standen die Wohnungen der Burgbediensteten, als Kellner, Jäger,
Bäcker u.s.w. jedoch außerhalb des Walles in der jetzigen Wiese, "die alte
Freiheit" genannt. Die Mauern der Burg bespülte ein breiter Wassergraben,
"die Gräfte", und dahinter befand sich der Wall mit Mauern und Türmchen.
Als die Zeiten kriegerischer wurden und eine Feuersbrunst die Häuser der
Untergebenen zerstört hatte, ordnete (21) der Graf den Neubau dieser Wohnungen
auf der Nordwestseite der Burg an. Das Ganze umgab man mit Wall und Graben und
sodann ein Festungswerk, worin die Burg für sich die Citadelle bildete. Zur
noch größeren Sicherheit wurde an der Westseite am Hauptwege das Bollwerk
vorgeschoben. Es sollte vor einer Überrumpelung schützen, sich dem Feinde als
erstes Hindernis entgegenstellen und den Burgbewohnern den heranrückenden Feind
melden. (Der Name Bollwerk ist für einen Teil des Dorfes in seiner jetzigen
Ausdehnung noch vorhanden.)
Im Jahre 1646
brannte die Burg nieder infolge des Bombardements, welches der französische General
Turenne gegen dieselbe richtete. Der Erzbischof von Köln suchte dieselbe nach
der alten Form wieder aufzubauen, doch kam es nicht zur Vollendung. Zu Anfang
unseres Jahrhunderts standen noch von dem zweiten Bau ein südlicher und
westlicher Flügel mit einem (22) hohen Turme. Ein Sturmwind zerstörte fast das
ganze Dach, nach und nach sank auch das Übrige zusammen. Das jetzige Schloß mit
Ökonomiegebäude sind Bauten aus den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts und
auf Veranlassung des jetzigen Besitzers aufgeführt. Die Kosten beliefen sich
auf 31.000 Thaler.
3. Kapitel
Die Gemeinde
Horneburg bestand im vierzehnten Jahrhundert aus dreißig und einigen Bürgern,
einmal waren 42 Haus- oder Herdstellen vorhanden. Die Bürger waren bereits frei
und Unterthanen des Freiherrn von Oer, dem das Schloß gehörte. Aus dem Jahre
1382 wird er als Gutsherr von Horneburg erwähnt, in diesem Jahre machte er eine
Stiftung an der Pfarrkirche zu Datteln, aus Ländereien "auf dem Dahl"
bestehend. Im Jahre 1431 brach zwischen ihm und dem Erzbischof eine Fehde aus,
infolge dessen mußte er dem letzteren die Besitzung (23) abtreten, welches
jedoch unter der Bedingung geschah, daß die Gemeinde dem Erzstifte und dem
Veste Recklinghausen einverleibt würde und dabei verbleiben sollte.
Unter dem Kurfürsten von
Köln
Der Erzbischof wurde
nun der Landesherr und garantierte der Gemeinde die Freiheitsrechte. Sie
bestanden zunächst darin, daß die Eingesessenen von sämtlichen Abgaben befreit
waren, welche der Landesherr in der sonst üblichen Weise als Steuern u.s.w.
einfordern konnte. Doch bestand die Verpflichtung, die Lasten für Kriegszwecke
mitzutragen. Bei den späteren Kriegskontributionen galt für Horneburg ein
Normalsatz von 14 Reichsthalern, nach welchem die Schatzung ähnlich wie jetzt
bei den Klassensteuern stattfand. Man unterschied halbe, volle und doppelte
Schatzungen, die je nach Bedürfnis gehandhabt wurden. Die Schatzung wurde
zweimal im Jahre, zu Ostern und Michaelis, ausgeschlagen und betrug also fürs
Jahr das Doppelte des Ansatzes. Ferner durften die Truppen (24) des Landesherrn
nicht im Bereiche der Gemeinde ihre Quartiere aufschlagen und etwaige
Besatzungen des Schlosses hatte nur der Erzbischof zu unterhalten. Auch galt
keine Militairpflicht, doch stand dem Landesherrn das Recht zu, in bedrängten
Zeiten Freiwillige anzuwerben. Die Folge war, dass sich Flüchtlinge aus
benachbarten preußischen Ländern, in welchen die Werbung scharf betrieben
wurde, in der Gemeinde dauernd niederzulassen suchten. Als solche werden noch
bezeichnet Schwarzhoff, Borgmann und Wegmann.
Ober- und Unterbürgermeister
Die Verwaltung der
Gemeinde war ebenfalls frei, man war hierüber dem Landesherrn keine
Rechenschaft schuldig. Sie ruhte in den Händen zweier Bürgermeister, Ober- und
Unterbürgermeister genannt. Der Oberbürgermeister hatte sein Revier in der
Umgegend des Schlosses und der Kirche, der Unterbürgermeister im restlichen
Teile der Gemeinde. Zwei Parteien in der Gemeinde waren (25) bei dieser
Einrichtung nicht selten. Auf dem Schlosse wohnte außerdem der Schloßvogt als
Verwalter desselben. Zu Fastnacht wurde den Bürgermeistern vom Bischofe eine
Flasche Wein nebst einer Kerze, um Licht beim Trinken zu haben, geliefert, die
alten Bürger erhielten zwei Tonnen Galla-Bier. Dafür musste die Gemeinde dem
Landesherrn 2 Schinken liefern. Die letztere Verpflichtung ist noch nicht
abgelöst, die erstere seitens der herzoglichen Verwaltung auf Geld gesetzt,
welches alljährlich an die berechtigten Bürger verteilt wird. Solcher sind 33
und auf jeden fallen 1 Mark 5 Pfennige, außerdem erhalten 6 Kötter jeder 75
Pfennige, 5 Pfennige bleiben als Überschuß jedesmal in der Kasse. Die Summe
beträgt demnach 33 x 1 Mark 5 Pfennige 34,65 Mark, 6 x 75 Pfennige 4,50 Mark,
als Rest 5 Pfennige, [zusammen] 39,20 Mark. Dafür hat die Gemeinde als
Gegenlieferung statt der zwei Schinken an den Herzog jährlich 36 Mark zu
zahlen.
Verpfändung der Horneburg
(26) Der Erzbischof
von Köln verpfändete 1438 die Horneburg mit allen dazu gehörenden
Liegenschaften wegen Geldverlegenheit an eine adlige Familie von Stecke, löste
sie aber im dritten Jahre wieder ein. Eine nochmalige Verpfändung derselben
geschah seinerseits im Jahre 1445 und zwar wegen einer bedeutenden Geldsumme,
die er dem Ritter Johann von Gemen schuldete. Da sich dieser mit der Horneburg
allein nicht begnügte, erhielt er auch das ganze Vest Recklinghausen. Die
Ritter von Gemen vererbten das Pfandrecht auf die Grafen von Schauenburg, die
nun viele Jahre im Besitze der Burg waren und auf derselben wohnten.
1454 stand ein Graf
Ernst von Schauenburg im Streite zwischen den Bischöfen von Köln und Münster
auf der Seite des Bischofes von Münster, er wurde in der Schlacht bei Koesfeld
(1454) von den Kölnern und zwar hauptsächlich durch die Hülfe des Ritters von
(27) Gemen gefangen genommen und nach Köln geführt.
1477 erneuerte der
Bischof von Münster das Bündnis mit dem Grafen Johann von Schauenburg und den
Ständen des Vestes. Man versprach sich dauernde Freundschaft und gegenseitige
Hülfe, auch beschloß man die Handelsfreiheit für die beteiligten Bezirke.
Als im Jahre 1514
der Graf Otto von Tecklenburg von seinem eigenen Sohne Konrad der Regierung
entsetzt und ins Gefängnis geworfen wurde, zog der Graf von Schauenburg mit den
Bischöfen von Münster und Osnabrück gegen Konrad zu Felde und zwang ihn dazu,
dem Vater die Freiheit und Regierung wiederzugeben.
1567 war der Graf
Jodokus von Schauenburg Besitzer der Horneburg, wie sich aus den
Begräbnisplätzen in der Kirche ergab. Die Familie Schauenburg stammte aus der
Nähe der Stadt Münster, woraus sich auch die engen Beziehungen (28) der Familie
zum Bischofe von Münster erklären lassen.
Auslösung der Horneburg
Zu Anfang des
siebzehnten Jahrhunderts löste der Kurfürst und Erzbischof von Köln die Besitzungen
wieder ein. Die Schuld, welche er an die Gläubiger abzutragen hatte, war
mittlerweile auf 17.550 Goldgulden angewachsen. Nachdem die Sache geregelt war,
nahm der Kurfürst für einige Zeit seinen Wohnsitz auf dem Schlosse Horneburg,
es war um 1640. Hieran knüpft sich folgende Begebenheit, die später aus einer
Gemeinderechnung festgestellt worden ist. Als der Kurfürst auf dem hiesigen
Schlosse angekommen war, wollte ihn die Gemeinde des Abends durch Fackelzug und
Musik begrüßen. Leider war für diesen Zweck nichts aufzutreiben. Da erinnerte
sich Jemand eines Trommlers in dem benachbarten Oer. Man schickte schnell einen
Boten hin, der auch denselben mitbrachte. (29) Der Oberbürgermeister einigte
sich mit dem Künstler auf vier Stüber [1 Stüber = 4
Pfennige] und freies Unterkommen. Er begann des Abends seine Arbeit auf dem
Schloßplatze und schlug auch während der Nacht mit Zwischenpausen seinen
Wirbel. Der Kurfürst soll zwar wenig geschlafen, aber sich desto mehr über
diese Ovation gefreut haben.
Zu dieser Zeit war
schon die ganze Verwaltung dem kölnischen Domkapitel übertragen, welches
seinerseits wieder einen vestischen Kommissar oder Statthalter ernannte. Um
1630 war es der Pastor Barkhoff [richtige Schreibweise: Barckhoff] von
Horneburg. Berger in Meckinghoven war der Domkapitelshof, vielleicht flossen
dessen Einkünfte allein dem Domkapitel zu und bildete er das Absteigequartier
für den vestischen Kommissar oder einen besonderen Abgesandten des Domkapitels.
Auch wird dieser Hof der Platz für etwaige Verhandlungen gewesen sein. (30) Im
Jahre 1686 wurde für die bischöfliche Verwaltung in Recklinghausen das
Kämmerei-Gebäude gebaut.
4. Kapitel
Durch
Kriegsereignisse hat die Gemeinde schwere und bedrängte Zeiten gehabt. Neben
der großen Heerstraße längs der Lippe, die schon von den Römern vielfach
benutzt wurde, galt der Weg über Dorsten, Recklinghausen, Horneburg, Waltrop,
Lünen u.s.w. als ein ebenfalls günstiger und daher viel gebrauchter. Die Kriege
führten Truppen aus aller Herren Länder durch die Gemeinde.
Die Truchsessischen Wirren
Im Jahre 1583 wurde
der Erzbischof Gebhard aus der Familie Truchseß von Waldburg der katholischen
Kirche abtrünnig und trat zum Kalvinismus über. Er heiratete eine Agnes von
Mansfeld. Hierauf entsetzte der Papst ihn seines Amtes und forderte das
Domkapitel zu einer Neuwahl auf. Da er so den erzbischöflichen Stuhl verlor,
(31) gedachte er sich danach im Veste Recklinghausen als Landesherrn halten zu
können. Die Einführung der Reformation glaubte er im Veste ebenfalls
durchsetzen zu können, machte sich aber hierdurch den Ständen des Vestes
mißliebig und sah sie zu seinen Gegnern, insbesondere dem kölnischen
Domkapitel, übertreten. Doch erhielt er einen Verbündeten an Graf Adolf von
Neuenahr, der schnell die kölnischen Besitzungen an der linken Rheinseite
besetzte. Gleichzeitig schickte Gebhard an seinen Verwalter Dietrich
Knippenberg auf dem Schlosse Horneburg 100 Goldgulden mit dem Ersuchen, diese
als vorläufige Unterstützung für Soldatenwerbungen zu benutzen. Von hier aus
sollte das Vest Recklinghausen in Schach gehalten werden: Graf Nie von der
Lippe, der Quartiermeister des Erzbischofs, erhielt den Auftrag, mit seinen ihm
verfügbaren Leuten schnell (32) das Vest zu besetzen. Mit Ausnahme der Stadt
Dorsten blieb wirklich alles in den Händen der Freunde Gebhards. Unterdessen
wählte das Domkapitel am 22. Mai 1583 den Herzog Ernst von Baiern zum
Erzbischofe. Ferdinand, der Bruder des Neugewählten, kam mit einem Heere zu Hülfe
und von Dorsten aus wurden die Truchsessianer aus dem ganzen Veste vertrieben.
Gebhard flüchtete nach Holland.
Der dreißigjährige Krieg
Ein Krieg, der sich
an diese Wirren anschloß, führte 1586 die Holländer, 1587 die Spanier, 1587 und
89 abermals Holländer durch die Gemeinde Horneburg. Von beiden Seiten wurde
nach Willkür gehaust und gebrandschatzt. So ging es fort bis zum Jahre 1609.
Doch litt Horneburg insofern weniger, als es nur zu außerordentlichen
Schatzungen herangezogen werden konnte. Viel schlimmere Schicksale brachte der
dreißigjährige Krieg. Die Horneburger sahen während desselben an verschiedenen
Truppen (33) Kaiserliche, Liguistische, Holländer, Spanier, Braunschweiger,
Hessen, Schweden, Franzosen und Brandenburger. Schwere Kriegskontributionen,
Geld und Korn, mußten geliefert werden, Viehzucht und Ackerbau lagen bald
gänzlich darnieder und die Gefahren für die Sittlichkeit, für Leib, Leben und
den Besitz waren groß.
Eines der
schlimmsten Jahre für Horneburg war 1633. Der Landgraf Wilhelm von Hessen, im
Bunde gegen den deutschen Kaiser und die Katholiken, nahm in der Gemeinde sein
Standquartier und brandschatzte die ganze Umgebung. Waltrop, Datteln und Ahsen
gingen in Flammen auf und bis nach Dorsten hin fiel alles in seine Hände. Die
Horneburger waren hessische Unterthanen. Von sämtlichen Ländereien zog er die
Pachtgelder, nachdem er sie vorher erhöht hatte, ein. Die Gemeinde wandte sich
zuletzt an seinen Proviantmeister mit der Bitte um Nachlassung der Pachtgelder.
(34) Es wurde wegen der schweren Zeit wirklich ⅓ nachgelassen. Zu den
Hessen kamen die Schweden unter dem Oberst Stahlhändske [Stålhandske], der sich
auf dem Schlosse einquartierte. Die allgemeine Not war bald so groß, daß der
deutsche Kaiser Ferdinand II. an seine Truppen und Verbündeten den Befehl
ergehen ließ, das Vest Recklinghausen solle möglichst geschont werden.
Im Jahre 1634 kam
der kaiserliche General Graf Götz mit seinen Truppen und schlug sein Lager bei
Horneburg auf. Die Hessen und Schweden zogen sich vor ihnen nach Dorsten
zurück. Er unterhandelte mit ihnen wegen des kaiserlichen Erlasses und erhielt
auch die entsprechende Zusage. Doch kaum waren die Kaiserlichen abgezogen, so
erschienen wieder andere Truppen und die Hessen hielten den Vertrag nicht. Sie
führten im folgenden Jahre 1635 den Pastor von Horneburg Heinrich Barkhoff
[Barckhoff] gefangen (35) nach Dorsten, weil er die Kriegskontribution, die für
ihn monatlich 3 Thaler betrug, nicht leisten konnte. Zugleich nahmen sie den
Pastor von Henrichenburg und mehrere Geistliche aus Recklinghausen mit dorthin
aus Rache dafür, daß die katholischen Münsterländer die protestantischen
Prediger vertrieben, welche ihnen die Hessen zugeschickt hatten.
Der Kurfürst
Ferdinand schrieb vom 10. Januar 1643 an seinen vestischen Statthalter:
"Die Einwohner der Freiheiten Horneburg, Westerholt und Horst (auch Buer
war Freiheit) sollen bei den Kriegskontributionen nicht höher belastet werden
als die Leute der adligen Landsassen, zu diesen schlimmen Zeiten können die Ausnahmen nicht gelten, alle müssen
helfen." Die Horneburger erwiderten, daß sie bereit seien, beizusteuern,
aber nur nach der alten Schatzung und ohne weitere besondere Verpflichtungen
für die Zukunft.
Im Jahre 1646
sollten die Geistlichen des Vestes 100 Thaler (36) für die Hessen aufbringen,
der Pastor von Horneburg allein 5 Thaler. In demselben Jahre (1646) wechselte
mit den Hessen der französische General Turenne. Er nahm zuerst seinen Weg an
Horneburg vorbei und zog den Kaiserlichen bei Lünen und Hamm entgegen. Von diesen
zurückgeschlagen, zog er zum zweiten Mal vorbei. Die erzbischöfliche Besatzung
des Schlosses suchte dieses zu benutzen und machte einen Ausfall auf die
abziehenden Franzosen. Wütend wandte sich nun Turenne der Freiheit zu und ließ
auf dieselbe am 25. Juli [1646], Tag des hl. Jakobus, ein Bombardement
eröffnen. Der Brand zerstörte das Schloß, das Dach der Kirche, die Pastorat,
welche damals vor der Kirche lag, und einige andere Häuser. Hiermit begnügte
sich der General und zog weiter. Im Volke lebt die Sage, in Horneburg habe man
aus Freude über den Rückzug der Franzosen mit den Kirchenglocken geläutet, was
den General Turenne zu der erwähnten That (37) veranlasst habe.
Kontributionen während des
Krieges und nach ihm
Nach dem
Friedensschluß 1648 mußten immer noch viele Kriegskontributionen aufgebracht
werden, woran die Freiheit Horneburg beteiligt war. Die Schweden erhielten noch
170.000 Gulden, die Gräfin von Hessen noch 600.000 Thaler. Bis 1650 lagen noch
zwei Kompagnien Schweden im Veste, wofür täglich insgesamt 234 Thaler
aufgebracht werden mußten. Zum Beitreiben der Gelder wurden nicht selten Feld-
und Gartenfrüchte und das Vieh gepfändet.
Die Bauerschaft
Meckinghoven lieh im Jahre 1633 von dem Kellner zu Horneburg, namens Vincenz Fabritius,
66 Thaler zur Abzahlung einer Kriegskontribution an. 1639 lieh die Bauerschaft
Beckum vom Bürgermeister in Horneburg, namens Vincenz Otto, zu demselben Zwecke
50 Thaler. Für solche Anleihen gaben die Bauerschaften ihren Gläubigern bis zur
Abtragung der Schuld ein Gemeindegrundstück in Benutzung.
1642 machten die
Bauern von Beckum und Becklem nochmals eine Anleihe (38) von 60 Thalern bei
Johann Klaverkamp, Bürgermeister in Horneburg. Einmal, es war im Jahre 1634,
hatten die Gemeinde Horneburg und die Bauerschaft Ehsel alles Vieh und
sämtliche Mobilien nach Recklinghausen in Sicherheit gebracht. Man fürchtete
den heranziehenden liguistischen Oberstleutenannt Hastenbein, der auch in
Horneburg und Ehsel sein Lager aufschlug und die Stadt Recklinghausen
aufforderte, ihm schleunigst Proviant und Fourage [Pferdefutter] zu liefern.
Der Jülische Erbfolgekrieg
Im Jülischen Erbfolgekriege zwischen dem Pfalzgrafen
von Neuburg und dem
Kurfürsten Friedrich Wilhelm, dem Großen von Brandenburg wurde wiederum die
hiesige Gegend von den beiderseitigen Truppen berührt. Nachdem die
Streitigkeiten durch den Bischof von Münster geschlichtet waren (1665), kam der
große Kurfürst auf seinem Rückzuge im Jahre 1666 auch durch Horneburg und
speiste dort mit seinem Hofstaat (39) und seiner Leibgarde zu Mittag. Die
Freiheit mußte auf Befehl des erzbischöflichen Statthalters alles liefern, was
für die kurfürstliche Tafel beansprucht wurde, durfte von ihm und seinen Leuten
nichts fordern und sollte über die Auslagen nachher den Landständen des Vestes
ihre Rechnung einreichen. Diese betrug 50 Reichsthaler 45 Stüber und ist erst
im Jahre 1677, also 11 Jahre später, bezahlt worden.
Dem großen
Kurfürsten müssen die Freiheitsrechte der Gemeinde Horneburg nicht bekannt oder
nicht genug begründet gewesen sein, denn Dietrich von Westrem, Besitzer des
Hauses Gutacker bezeugte ihm als nächster benachbarter Ritter, daß die Freiheit
Horneburg immer nur mit den Kriegskontributionen beschwert worden sei. – Die
ganze Angelegenheit lag in den Händen des Schloßvogtes, er mußte für das
Mittagsmahl sorgen, dem Kurfürsten die notwendigen Zimmer und Säle auf dem
Schlosse einräumen (40) und nachher die Rechnung aufstellen.
Der Österreichische Erbfolgekrieg
Ein neuer Krieg, der
österreichische Erbfolgekrieg genannt, entspann sich im Jahre 1670 zwischen
Deutschland, Spanien und Holland einerseits und Frankreich unter Ludwig dem
Vierzehnten andererseits. In diesem Kriege standen der kölnische Bischof
Maximilian Heinrich und der münstersche Bischof Bernard von Galen zu
Frankreich. Der französische General Turenne, welcher 1646 die Freiheit
Horneburg in Brand setzte, lag wieder im Veste und zog, nachdem er Dorsten
besetzt hatte, durch Recklinghausen und Horneburg 1673 in die Gegend von
Dortmund, um gegen den großen Kurfürsten von Brandenburg zu agieren.
Der deutsche Kaiser
ermahnte wiederholt die beiden Bischöfe von Köln und Münster, von dem
unnatürlichen Bündnisse mit Frankreich abzulassen, sie folgten aber erst dieser
(41) Mahnung, als unter ihren Unterthanen infolge der Verhältnisse eine dumpfe
Gährung entstand. Der Erzbischof unterhielt längere Zeit Besatzungen in
Horneburg, Recklinghausen und in den anderen Freiheiten des Vestes. Die
Soldaten hatten jedoch Zeit und Muße genug, an Hochzeiten und Kindtaufen zu
denken, wie die Tauf- und Kopulationsregister in Datteln nachweisen. Besonders
aber sind es brandenburgische Soldaten, von denen nachgewiesen und erzählt
wird, daß sie Frauen und Kinder mit sich führten, hierorts heirateten und ihre
Kinder taufen ließen.
Am 17. Mai 1671
schrieb der vestische Statthalter an die Gemeinde Horneburg: "Laut Befehl
des Kurfürsten sollen 2 Kompagnien zu Pferd von den an sich gebrachten
lotaringischen Völkern die eine Hälfte in Recklinghausen, die andere in den 4
Freiheiten einquartiert werden auf Servis nach der Servis-Ordonanz." (42)
Horneburg erhielt 18 Mann mit einem Korporal auf einen Monat. Das Servis betrug
für jeden täglich siebeneinhalb Stüber (30 Pfg.). Die Mannschaft, mit oder ohne
Verpflegung einquartiert oder auf Exekutionen ausgeschickt, erlaubte sich
allerlei Erpressungen. Der Vogt auf dem hiesigen Schlosse erhielt hierüber ein
Schreiben aus Wesel vom 22. December 1673, lautend: "Der Kurfürst habe
mißfällig vernommen, daß die auf Exekution liegenden Soldaten allerlei Excesse
verüben und den armen Unterthanen neben der Verpflegung noch täglich einen
Reichsthaler abpressen, er befiehlt daher, daß den Exekutanten bloß
Hausmanns-Kost und Trank oder statt dessen ein Reichsort [ein Viertel
Reichsthaler] solle verabreicht werden, dabei solle weder von dem Einwohner
oder anderen Offiziers noch von dessen Bedientesten einiger Beischlag
geschehen." In diesem Schreiben vom 15. Februar 1674 bedrohte der Kurfürst
die Offiziere mit Verlust (43) ihrer Charge, die Gemeinen mit Leibesstrafen,
weil sie neben der gewöhnlichen Hausmannskost auch Hammel-, Kalb- und
Rindfleisch, Hühner und Gänse, Wein, Bier, Branntwein und Taschengelder
verlangten. Von Kaiserswerth aus erließ der Kurfürst am 14. Februar 1674 eine
Ordre über Verpflegungskosten für einen Monat für die kurkölnische Kavallerie.
Hiernach sollte haben:
Stab
Kompagnie
Im Januar 1673 war
in Horneburg das Lippesche Regiment einquartiert, was (44) der Gemeinde in 6
Wochen 278 Reichsthaler 33 Stüber kostete. Auf Befehl des Kurfürsten vom 16.
April 1674 mußten sich seine ganze Kavallerie in die Städte Recklinghausen und
Dorsten zurückziehen, das ganze Vest aber zu den Verpflegungskosten beitragen.
Für Horneburg wurden diese auf insgesamt siebeneinhalb Thaler festgesetzt. Die
tägliche Lieferung von hier nach Recklinghausen betrug 1 Schilling, ein Viertel
Hafer, ein halbes Häcksel und in 10 Tagen 4 Klapen [vgl. die Verordnung
des Vestischen Statthalters vom 16.4.1674: "4 große Bausch oder Klapen
Stroh", in: A.Jansen, Die Gemeinde Datteln, Datteln 1881, 178] Stroh auf 40 Tage bei Strafe militairischer
Exekution.
Im Sommer 1675 mußte
Horneburg an Münstersche Soldaten, die in Ehsel kampierten, im Ganzen liefern:
12 Tonnen Bier und 2 Thaler, tausend Pfund Brot zu 16 Thaler 40 Stüber, 1
Scheffel Salz zu 3 Thaler. In demselben Jahr mußte Horneburg für die
Verpflegung Brandenburgischer Völker 150 Thaler 21 Stüber zahlen. Am 8. und 9.
November 1675 hatte Horneburg 2 Mann von der Osnabrückischen Atillerie zu
verpflegen. (45) Auf Weihnachten 1675 quartierte sich in der Gemeinde der
Regimentsstab eines Regimentes Brandenburger unter Montecuculi ein, die Kosten
betrugen 110 Thaler 30 Stüber. Vom 1. Februar bis 11. Juni 1676 hatte Horneburg
2 Bagagepferde Spanischer Soldaten zu unterhalten. Auf Pfingsten 1676 lag eine
ganze Kompagnie Soldaten 6 Tage lang in Horneburg, die Kosten waren 110 Thaler
siebenunddreißigeinhalb Stüber.
Als die Klagen über
solche Bedrückungen immer lauter wurden, schrieb man eine Schatzung aus, der
vierte Teil derselben wurde in 10 Tagen eingefordert. Am 12. Februar 1676
versammelten sich Meckinghöver in dem alten Plankermannsschen Hause und gaben
vor dem Notar Liphaus die Erklärung ab, daß sie vollständig ausgemergelt seien
durch Osnabrücker und Brandenburger und auf ihre Mark kaum noch ein Stück Geld
zu bekommen wäre. Doch erhielt die Bauerschaft am 20. März desselben Jahres
noch (46) 50 Thaler von Vincenz Wember in Horneburg geliehen. Im Herbste des
Jahres 1676 hatte der Bischof von Münster, Bernard von Galen, seine Truppen im
Veste eigenmächtig einquartiert. Diese trieben 24.000 Thaler ein. In derselben
Zeit wurden zweieinhalb Schatzung ausgeschrieben. [Im Jahre 1630 wurde das
ordentliche Schatzungs-Contingent der Freiheit Horneburg auf 14 Reichsthaler
veranschlagt. Zweieinhalb Schatzung sind also 35 Reichsthaler.]
An den Rittmeister
Hundt, in Waltrop einquartiert, hatte Horneburg für December 1676, Januar,
Februar und März 1677 je 18 Reichsthaler zu zahlen. An die Kaiserlichen Truppen
mußte die Gemeinde 10 Monate lang jeden Monat 3 Thaler und ein Thaler Servis in
der Zeit 1. November bis zum letzten April des folgenden Jahres in
Recklinghausen gezahlt haben bei Strafe militairischer Exekution. Ein
besonderer Befehl lautete: Horneburg soll für die Küche des Obersten, der hier
wahrscheinlich im Quartier lag, unfehlbar morgen einen halben Ohm Wein
[ein Ohm entspricht in Preußen 137,4 l], ein Stück Rindvieh, einen guten
Hammel, 6 Schinken und 20 Pfund Butter einliefern. (Befehl vom 24. Januar
1677). Vom 2.-15. April 1677 mußte Horneburg einen Führer (47) und 5 Mann
unterhalten, laut Befehl vom 2. April aus Westerholt. Die ausgeschriebene
Schatzung war Horneburg mit 30 Thalern schuldig geblieben, darum wurden 2 mit
Exekution beauftragte Soldaten in die Gemeinde verlegt. Diese waren zudem mit
ihren 3 Weibern zu verpflegen. Zur Eintreibung von 4 Schatzungen [56
Reichsthaler] kam am 24. Februar 1677 ein Fähnrich nach Horneburg und blieb bis
zum 16. März. Er erhielt die volle Kost und für sein Pferd täglich einen halben
Thaler.
Bei solchen
Bedrückungen geriet die Gemeinde durch Geldanleihen in Schulden. Um diese zu
tilgen, versammelten sich die Bürger am 21. Januar und beschlossen, eine
Mahlsteuer einzuführen. Sie betrug von jedem Scheffel Roggen einen Stüber, von
einem Malder Malz 3 Stüber, von einem Scheffel Weizen 2 Stüber. Die Kötter
hatten die Hälfte zu zahlen. Ferner verkaufte die Gemeinde ein Stück Gartenland
an Vincenz Benke (48) für 36 Reichsthaler 3 Richsort [Reichsort, ein Viertel
Reichsthaler]. Brandenburgische Reiter unter dem Oberst-Leutenant Baron Ulrici
hatte in Horneburg seine Winterquartiere bezogen, die der Gemeinde unerträglich
wurden. Er kam am 2. April 1677 mit Bagage, 6 Dienern und 8 Pferden und wurde
einem Johann Schlüter ins Haus gelegt. Dieser hatte ihm sein ganzes Haus und 3
Betten einzuräumen. Am 14. April kamen auf 2 Wochen ein Schreiber, ein Fourier
[Feldschreiber], 2 Fourierschützen [Rastmacher], 3 Weiber und eine Magd noch
hinzu. Am 22. April mußte der Bürgermeister ihm Hafer für seine Pferde
verschaffen. Die Kosten betrugen für die Gemeinde 79 Thaler 21 Stüber.
Das Jahr 1678 war
für die umliegenden Gemeinden besonders beschwerlich. Das Vest hatte 20.000
Thaler aufzubringen, um die Kaiserlichen Truppen fern zu halten. Am 3. April
erging der Befehl an die Vorsteher der Gemeinden, den Beitrag zur Hälfte der
Summe gleich einzufordern (49) und bei Strafe militairischer Exekution binnen 8
Tagen einzuliefern. Um dem Befehl Nachdruck zu geben und die notwendigen
Exekutionen gleich ausführen zu können, wurde der kurkölnische reformierte
Leutenant von Gulp nach Horneburg ins Quartier gelegt. Die erste Exekution nahm
derselbe mit 8 seiner Leute in Henrichenburg vor. Der in Wesel liegende
französische Kommissar Fonmort forderte noch besonders vom Veste 7.000 Thaler,
an deren Zahlung Horneburg mit zweieinviertel Schatzung (einunddreißigeinhalb
Thaler) beteiligt war. Weiter nahmen die Stände des Vestes noch 10.000 Thaler
auf, um damit den französischen General de Crequi [Créquy]
fernzuhalten, der das Vest bedrohte.
Horneburg hatte im
Jahr 1679 folgende Einquartierungen: Vom 6.-13. Juli fünfundzwanzig Mann
kurkölnische Soldaten, vom 19. August bis 4. September einen Fähnrich und 24
Mann, vom 17. September bis 14. December von einer Kompagnie 54 Mann mit
Weibern und (50) Kindern. (Für jede Person rechnete man täglich 10 Stüber.) Vom
14. December bis 20. Mai 1680 hatte Horneburg für 12 Mann (mit Weibern und
Kindern 19 Personen) Servis zu beschaffen à Person täglich dreidreiviertel
Stüber. Vom 18. Mai 1680 bis 29. April 1681 sechs Soldaten. Im Mai 1683 wurde
wiederum eine volle Schatzung ausgeschrieben.
Am 27. December 1684
kamen brandenburgische Soldaten auf ihrem Marsche von Cleve nach der Mark in Horneburg
an. Ein Herr von Wersabe quartierte sie ohne Vorzeigen seiner Ordre des
Statthalters ein. Hiergegen protestierten der Bürgermeister Vincenz Klaverkamp
und Wilhelm Plankermann und schickten
den Notar Werner Wulf zum von Wersabe mit dem Auftrage, die Ordre zu verlangen.
Wersabe sah dies als eine Beschimpfung an und erwiderte, er hätte dieselbe,
zeige sie aber nicht vor. Die Soldaten (51) blieben am 27. und 28. December in
Horneburg auf 40 Häuser verteilt; 326 Personen, darunter 51 Weiber und 44 Kinder.
1689 befahl der
Kurfürst, im Veste 200 Mann auszuheben, zu montieren und in die Städte
Recklinghausen und Dorsten zu legen. Die Landstände beschlossen auf je 20
Thaler Kontribution einen Mann zu nehmen, da die Freiheit den Mann nicht
stellte, hatte sie statt desselben 8 Thaler Montierungskosten zu zahlen. Das
Jahr 1693 brachte wiederum eine extraordinäre Kontribution.
Der Geleitsbrief
Das Jahr 1700
brachte eine Verfügung des Kurfürsten, nach welcher es den Juden nicht mehr
gestattet wurde, sich im Kölnischen niederzulassen oder darin Handel zu
treiben. Wollten sie dennoch das Gebiet betreten, so war dazu ein Geleitsbrief
des vestischen Statthalters notwendig, der für eine bestimmte Zeit ausgestellt
werden sollte. Aber selbst der Geleitsbrief schützte die Juden nicht. (52) Auf
öffentlichen Straßen und Wegen beschimpfte, mißhandelte und beraubte man
dieselben. Die Verfügung bestand bis zum Jahre 1802 und wurde damals durch den
neuen Landesherrn, den König von Preußen, wieder aufgehoben.
Die Thore
Horneburg hatte
damals noch an beiden Eingängen des Dorfes (am sogenannten Thorteich und an der
Brücke bei Wieland) Thorbogen mit verschließbaren Thüren [das Lüner und das
Recklinghäuser Thor]. Im Durchgange hing, nach außen hin erreichbar, ein
Briefkasten. Juden hatten ihr Gesuch um Einlaß, Steuerexekutoren
[Steuerneintreiber] ihre Papiere, Gläubiger ihre Mahnbriefe hineinzulegen. Der
Thorwächter machte dem Bürgermeister Mitteilung und dieser konnte nun nach
Gutdünken den Zutritt verweigern oder genehmigen.
Das Asylrecht
Schon von den ersten
Zeiten her war es ein Vorrecht der Freiheit Horneburg, daß ein Gefangener, wenn
er das Gefängnis (53) verlassen und die Kirche erreichen konnte, straffrei war.
Im hiesigen Kirchenbuche sind 4 solcher Fälle aus der Zeit 1737-1746
verzeichnet.
"Im Jahre 1737,
am zweiten Sonntage nach dem Feste der hl. drei Könige, entwich aus dem
Gefängnisse auf dem Schloßplatze Johann Silvester Stemmermann und floh in die
Kirche. Er wurde aus derselben mit Gewalt fortgeschleppt, mußte aber nach einem
Dekret des General-Vikars zu Köln dorthin zurückgebracht werden. 24 bewaffnete
Männer bewachten nun die Kirche Tag und Nacht, denn sobald er die Kirche
freiwillig wieder verließ, hatte für ihn das Freiheitsrecht auch keine Geltung
mehr; dennoch gelang es ihm, zu entkommen."
In der Zeit vom
Jahre 1740 bis zum Jahre 1748 stand der Kurfürst Clemens August von Köln im
Kriege zwischen Frankreich und Österreich mit seinem Bruder Carl Albert,
Kurfürst (54) von Baiern auf der Seite Frankreichs. Im Herbste 1741 kamen die
Franzosen über den Rhein und bezogen in Westfalen Winterquartiere. Im Veste
lagen 2.500 Mann, zu deren Unterhaltung alle Einwohner wöchentlich zweimal
Lebensmittel aller Art nach den Quartieren abliefern mußten. 1743 kamen auch
feindliche Truppen, besondere Furcht hatte man vor den Hessen, die während des
dreißigjährigen Krieges in hiesiger Gegend schrecklich gehaust hatten. Es wurde
viel von ihnen gesprochen und mancher suchte vor ihnen seine wertvollsten
Sachen in Sicherheit zu bringen. 1748 waren sie wirklich eingetroffen und ihren
alten Ruf haben sie nicht verloren.
Das Anfangsjahr des
Krieges 1740 endigte mit einem sehr strengen Winter. Die Kälte war derartig,
daß man überall das Knallen der Bäume vernahm, welche zerbarsten. In den Ställen
war das (55) Vieh ganz weiß. Sogar die ziemlich stark fließende Lippe war vom
8. Januar bis zum 14. April 1741 zugefroren. Am 8. Mai lag noch tiefer Schnee.
Viel Hornvieh kam durch Kälte und Futtermangel um. Das Stroh von den Dächern
wurde zuletzt dem Vieh zur Nahrung vorgeworfen. Im Frühjahr 1741 erreichten die
Kornpreise eine ganz ungewohnte Höhe.
Der siebenjährige Krieg
Noch größere Bedrängnisse brachte über die hiesige Gegend der siebenjährige Krieg 1756-1763. Friedrich II. der Große, König von Preußen, kämpfte zum dritten Male um die Provinz Schlesien. Seine Verbündeten waren der Herzog von Braunschweig und der König von England (zugleich Kurfürst von Hannover). Frankreich, Rußland, Schweden, Sachsen standen im Bunde mit Maria Theresia, der Kaiserin von Österreich, gegen ihn. Friedrich vereinigte Braunschweiger, Engländer und Hannoveraner zu einem Heere unter der Führung des (56) Herzogs Ferdinand von Braunschweig. Es sollte die Franzosen zurückhalten, damit Friedrich II. in seinen Kämpfen mit den übrigen Feinden von ihnen nicht behelligt würde. Der Herzog löste auch diese Aufgabe, und kamen auch die Franzosen zu einzelnen Malen bis nach Cassel, Minden, Münster und Coesfeld, so blieb doch die Gefechtslinie längs der Lippe von Dorsten bis nach Paderborn zu. Der Hellweg war ein beliebtes Gefechtsterrain. [Daher deuten einige den Namen als "Heerweg" und nicht als "Salzweg". Andere Deutungen sind: heller, breiter Weg; Helweg, Leichenweg zur Unterwelt.] Von Interesse für die Gemeinde Horneburg sind folgende Daten:
5. Kapitel.
Die französische Revolution
(75) Die
französische Revolution, welche im Jahre 1789 ausbrach, machte sich in hiesiger
Gegend insofern bemerkbar, als einige französische Geistliche (Emigranten) hier
ihren Aufenthalt nahmen. Zwei wohnten auf dem Domkapitelshofe Berger in
Meckinghoven. Der eine, Nicolaus Malraison, war Pastor in Hampont, Diözese Metz, und
starb bei Berger am 3. December 1794; der andere, Pastor in Cagnicourt, Diözese Cambray,
starb dort ebenfalls am 6. Januar 1797: beide sind auf dem Kirchhofe in Datteln
begraben. Da zur selben Zeit auch ein französischer Emigrant in der Wirtschaft
Benke ein Unterkommen gefunden hatte (Namen, Stand und weitere Schicksale
desselben sind nicht bekannt geworden), so kamen die vorhin genannten Priester
häufig nach Horneburg, verkehrten auch mit dem Pastor Stein und lasen in der hiesigen
Kirche die hl. (76) Messen. Ein dritter französischer Geistlicher, La Mourier,
fand Aufnahme auf dem Gute Mahlenburg [Kommende Mahlenburg, Datteln-Ahsen] und
bekleidete längere Zeit die Stelle eines Hauskaplan.
Durch den Luneviller
Frieden, am 9. Februar 1801 zwischen Deutschland und Frankreich geschlossen,
ging das Kurfürstentum Köln ganz ein. Der Erzbischof verlor die Landeshoheit
über das Fest Recklinghausen und dieses
wurde dem Herzog Ludwig Engelbert von Arenberg von Napoleon I. übergeben als
Entschädigung für einige Besitzungen, die der Herzog an der linken Rheinseite
an Frankreich abtreten mußte.
"Das Weitere im
II. Abschnitt."
6. Kapitel.
Die kirchlichen Verhältnisse
(77) Über die
kirchlichen Verhältnisse der Gemeinde Horneburg lassen sich die folgenden
Angaben machen: Bis zum Jahre 1671 oder 1672 gehörte Horneburg zur Pfarrei
Datteln. Diese scheint nach Recklinghausen die älteste Pfarrei des Vestes zu
sein. Die Christianisierung des Vestes Recklinghausen und der hiesigen Gegend
überhaupt ging von Köln aus und nahm schon im 7. Jahrhundert ihren Anfang.
Besonders war es die Abtei Werden an der Rhur, welche ihre Glaubensboten nach
dieser Richtung aussandte. Viele Besitzungen hatte diese Abtei in der Umgegend,
wie aus den alten Heberegistern hervorgeht, die in Werden aufbewahrt wurden und
in welchen alle zunächst liegenden Orte und Bauerschaften aufgeführt sind. Auch
die Abtei Siegburg hatte Besitzungen (78) in dieser Gegend, zum Beispiel den
Reichshof Hofstedde. im Jahre 1147 war die Pfarrei Datteln unter dem hl.
Heribert, Erzbischof von Köln, der Abtei Deutz zugeteilt und dies auch vom
Papste Eugen III. bestätigt.
Im Jahre 1382 machte
der Besitzer des Gutes Horneburg, der Freiherr Heidemich [Heidenreich] von Oer,
in Gemeinschaft mit seiner Frau Neysa [Neisa, Agnes] und mit Wissen seiner
Söhne Heidemich [Heidenreich] und Heinrich die Stiftung eines Jahrgedächtnisses
(Meßfundation) an der Kirche zu Datteln und übergab derselben zu genanntem
Zwecke 5 Scheffel Landes im Felde von Meckinghoven. 2 Morgen liegen auf dem
sogenannten Dahl.
Nach der Lostrennung
der Gemeinde als selbstständige Pfarrei gehörte sie mit den umliegenden Pfarreien
zum Bistum Köln und war dem Dekanate Dortmund zugeteilt, bis sie im Jahre 1821
zum Bistum Münster kam.
(79) Der Ursprung
der Pfarrei Horneburg liegt wie derjenige der Gemeinde in der alten adligen
Besitzung, dem Schlosse von Horneburg. Wie man noch jetzt auf größeren adligen
Gütern einen Schloßgeistlichen und eine Schloß- oder Burgkapelle hat, so war es
auch in alter Zeit auf dem Schlosse Horneburg. Die Kapelle wurde jedoch nur von
den Bewohnern und Bediensteten der Burg benutzt, Leute aus der Umgegend
besuchten stets den Gottesdienst in ihren Pfarrkirchen. Später, als man auch
die Bewohner der Umgegend zum Gottesdienste in der Kapelle zuließ, wurde
dieselbe eine Filialkirche von Datteln. Damit wird die frühere Vikarie St.
Antonie gegründet und fondiert worden sein.
Den
"Horneburger" Einwohnern war auf dem Kirchhofe zu Datteln ein
besonderer Begräbsnisplatz zugewiesen. (80) Sie mußten ebenfalls, um die
Sakramente zu empfangen, immer die Pfarrkirche in Datteln besuchen. Nicht
einmal zur Vornahme einer Taufe war der Geistliche an der früheren
Schloßkapelle berechtigt. War eine Leiche nach Datteln zu bringen, so
begleitete der Rektor (so wurde hier der Geistliche benannt) dieselbe bis zum
Thore (bis zur Brücke bei Wieland) und hierfür hatte er auch seine Gebühren zu
fordern. Der Leichen- oder Notweg führte durch Meckinghoven, bei schlechtem
Wetter durfte man mit Erlaubnis des Herrn von Gutacker durch dessen Felder
fahren.
Am Montag nach dem
Feste der hl. Dreifaltigkeit mußten die Einwohner von Horneburg alle in Datteln
an der Hagelfeier teilnehmen und ein Almosen geben.
Die große Prozession
Alle die Jahre kam
die große Prozession von Datteln durch Horneburg, ging durch Rapen bis Gremm,
wo der Segen erteilt wurde, wieder nach Datteln zurück. (81) Sie wechselte in
der Weise ab, daß in jedem Jahre dieselbe durch einen anderen Teil der Gemeinde
geführt wurde, was bei der großen Ausdehnung der Pfarrei nicht anders möglich
war. Voran gingen die Junggesellen der Gemeinde als Schützen, an der Spitze
Grenadiere mit Handwerkszeug. Sie hatten etwaige Hindernisse, welche sich der
Prozession auf den Wegen, in den Feldern oder auch in betreff der Wohnhäuser,
durch welche dieselbe ging, entgegenstellten, zu beseitigen. Ihre Rechte gingen
weit, in Rapen zertrümmerten sie einem Bauern die Hausthür samt der Einfassung,
als dieselbe für den Durchzug als zu klein erachtet wurde. [Die große
Prozession zog durch das Haus.] Ein Musikchor hatte die Prozession zu
begleiten, an verschiedenen Stellen wurden Böller gelöst. In der hiesigen
Kirche wurde der Segen erteilt und darauf eine kurze Rast gehalten. Der Pastor,
angesehene (82) Bürger und Bauern, oder solche, welche sich zu schwach fühlten,
den ganzen Weg zu Fuß zu machen, waren häufiger zu Pferde. Die Prozession
erhielt sich bis zum Anfang des jetzigen Jahrhunderts. Alte Leute geben die in
den zwanziger Jahren [des 19. Jahrhunderts] gehaltene als die letzte an.
Jährlich einmal kam
der Pastor von Datteln nach Horneburg, um den sogenannten Rauchheller zu holen,
er konnte denselben an jeder Herdstelle einfordern. [Der Rauchheller ist der
Zins, der vom eigenen Herde gegeben wird. Dies bedeutet: Jeder Haushalt mußte
diese Kirchensteuer entrichten.] Starb der Rektor, so hatte er die Begräbnis desselben hier am Orte vorzunehmen,
da derselbe in der Kapelle begraben wurde. Auch der Besitzer des Schlosses
hatte für sich und seine Angehörigen den Begräbnisplatz in der Kapelle.
Patronin der
hiesigen Kirche ist die hl. Maria Magdalena.
In der Verwaltung
der Kirchengemeinde Horneburg sind bis zum Jahre 1802 thätig gewesen: (83)
Das Weitere im II.
Abschnitt.
Quelle
Chronik. Schule zu
Horneburg, Teil 1: bis 1918, S. 1-95, in: Archiv der Stadt Datteln
(unveröffentlichte Handschrift in deutscher Kurrentschrift des 19.
Jahrhunderts).
Weiterführende Literatur
Herzlicher Dank
gebührt Frau Emma Cihlar für das Entleihen des Buches von G.Althoff, Frau
Ellinore Elmenhorst für Informationen über Bernhard Gellenbeck sowie Heinrich
Möllers für die sorgfältige Korrektur dieser Transkription, für Materialien und
Hinweise!
Verweise