Das Gesetz im Herzen

 

 

Ich lege mein Gesetz in euer Herz (Jeremias 31, 33).

 

Wenn jemand sagt: Tu das! oder: Tu das nicht!, wie reagieren wir? Sind wir erfreut, einen nützlichen Hinweis zu erhalten? Betrachten wir solche Anweisungen als hilfreich? Oder denken wir: Du hast mir gar nichts zu sagen! Ich weiß selbst, was ich tun und lassen soll! Wir haben das Empfinden, da kommt etwas von außen. Der andere kennt mich doch nicht, er weiß nicht, was gut oder schädlich für mich ist; er will nur meine Freiheit eingrenzen.

 

 

Ich lege mein Gesetz in euer Herz.

 

Wenn aber das Gesetz in unserem eigenen Herzen ist, sehen wir es als unser eigenes an. Wir haben ein Gewissen, nach dem wir uns richten. Der heilige Augustinus sagt in seinen Auslegungen zum ersten Johannesbrief: Dilige, et quod vis fac. Liebe – und tu, was du willst! (Augustinus-Zitatenschatz, Cornelius Mayer, Würzburg 52009, 130).

 

Andererseits ist jeder Mensch begrenzt und fehlbar. Wir brauchen Anregungen, wir entwickeln uns weiter und haben viele Fragen. Wir sind für Ratgeber dankbar, die uns helfen, unser Leben zu gestalten. Auch ist manchmal Korrektur notwendig.

 

 

Ich lege mein Gesetz in euer Herz.

 

Was ist das für ein Gesetz, das der Herr in unser Herz legt?

Es ist unser Gewissen, das uns zeigt, wie wir uns entfalten und leben können, wie wir die Dinge, die in uns angelegt sind, schöpferisch einsetzen dürfen und wie wir in Gemeinschaft mit anderen zur Fülle des Lebens gelangen.

Da ist nichts, was von außen kommt, sondern es entwickeln sich gleichsam die Samenkörner oder die Kraftströme, die in unserem Inneren sind. Wir gelangen zur eigenen Gestalt.

 

 

Diese Ansprache wurde im Jahre 2012 in der Alten Kirche zu Horneburg gehalten.

Die beiden letzten Abschnitte wurden neu formuliert.

 

© Dr. Heinrich Michael Knechten, Stockum 2026

 

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