Vincenz Rensing

Heinrich Michael Knechten

 

Vincenz Rensing wurde 1555 in Dorsten geboren. Der Familie gehörte das Haus an der St.-Agatha-Kirche, Ecke Blinde Straße / Recklinghäuser Straße, das im II. Weltkrieg zerstört wurde.

Er besuchte die Studienanstalt der Franziskaner in Nimwegen, lernte Niederländisch und Französisch. Er diente in den Spanischen Niederlanden und erhielt dafür eine Auszeichnung. Er kam nach Köln, als Gebhard von Truchsess dort noch Erzbischof war. Dieser wurde evangelisch und löste dadurch den Kölnischen Krieg aus. Am 23.5.1583 wurde Ernst von Bayern zum Erzbischof von Köln gewählt. Er zeichnete Rensing am 16.8.1583 aus, indem er ihn zum Generaleinnehmer des Vestes ernannte. Am 7.1.1584 wurde Rensing Amtsverwalter in Horneburg, 1602 Verwalter des Vestes Recklinghausen, 1608 Vogteirichter und am 23.5.1609 Kurkölnischer geheimer Rat sowie Statthalter.

Ursprünglich hatten nur Adlige öffentliche Stellen inne. Erst im 16. Jahrhundert übernahmen immer mehr gut ausgebildete Bürgerliche die Ämter. Der Statthalter des Vestes war bisher aus den Reihen der Ritter gewählt worden. Infolgedessen stieß Rensing auf großen Widerstand.

Der Dorstener Richter Vincenz Rensing ließ im September 1588 Margareta Burich zu Tode foltern. 1595 erweiterte er den kleinen Dorstener Gerichtsbezirk durch die Angliederung der drei Kirchspiele Osterfeld, Bottrop und Gladbeck auf Kosten des Recklinghäuser Gerichtsbezirks. Dies war die Strafe für die schwankende Haltung Recklinghausens während der Truchsessischen Wirren. Sind der Dorstener Richter Vincenz Rensing und der Statthalter Vincenz Rensing identisch? Dafür spricht, dass sie den gleichen Namen tragen, zur gleichen Zeit lebten und die gleiche Rücksichtslosigkeit im Handeln bewiesen.

1587 ließ er auf einer Bürgerparzelle in Horneburg ein Haus erbauen, das 1660 im Besitz der Witwe Overbeck war. Auch das Haus, das Wilhelm Rheidtt 1660 bewohnte, war in seinem Auftrag in Horneburg erbaut worden. 1596 machte er den Brüdern Johannes und Heidenreich von Ascheberg zu Rauschenburg das Übersetzungsrecht auf der Lippe an der Rauschenburg streitig. Als am Stephanustag [26.12.] 1599 der Statthalter Vincenz Rensing namens des Koadjutors des Erzbischofs von Köln verlangte, dass für den verstorbenen Bürgermeister von Recklinghausen Reinhard von Westerholt und für den verstorbenen Recklinghäuser Ratsmann Melchior Moseler Ersatzleute gewählt würden, die anderen aber bleiben sollten "bis auf fernere politische Reformation und Anordnung", erhob sich Widerspruch: Man wollte sich der freien Kur (Wahl) nicht begeben.

1608 erbaute er in Waltrop ein Armenhaus für acht Personen. Mit den Pastoren zu Dorsten und Horneburg verabredete er, wie diese Personen honeste (ehrenhaft) jährlich unterhalten werden sollten.

Am 29.10.1608 verkaufte Winold von Westrem zu Sümmern (Haus Gutacker) und seine Frau Elisabeth von Ovelacker ihr adliges Haus und adligen Sitz zu Wilbring an Häusern, Ländereien, Feldern und Wäldern, Torf, Wasser, Jagd, Weidegründe, Renten, Kleinode, Leinen, Betten, Geräte, Kessel, Töpfe, Zinngegenstände, Karren, mit dem Hof zu Renstringhausen, Hof zu Mergelkamp, den Kotten zum Voßholl mit Land und Sand, Gehölz, Weiderecht und Gerechtigkeit (Vorrecht, mit dem etwas getan, besessen oder genutzt werden konnte) samt Leibeigentumsleuten, Kotten und Dienste für 10.400 Reichstaler an den Kur- und Fürstlichen Kölnischen Rat und Amtsverwalter Vincenz Rensing und seine Frau Elisabeth Knipping. Rensing ließ die wehrhafte Burg zu einem repräsentativen Schloss umbauen. Am 7.10.1609 halfen ihm die Horneburger beim Steinebrechen. Er stellte den Bauhelfern ein Revers (litterae reversales, Widerruf einer Verpflichtung) aus, das besagte, dass deren Hilfe nicht zur Schuldigkeit gedeutet werden solle.

1609 oder 1610 kam Graf Johann von Nassau, Heerführer der Niederländer, nach Pöppinghausen und wollte über Waltrop durch das Vest ziehen oder im Vest (in Waltrop) Quartier nehmen. Vincenz Rensing versuchte dies dadurch zu verhindern, dass er dem Grafen eine Belohnung versprach. Die von Essen her aus dem Märkischen kommenden Bagagewagen sollten zurückgeschickt und durch die Waltroper am nächsten Morgen andere Wagen zur Weiterfahrt gestellt werden. Als aber am Morgen die Wagen nicht kamen, wurde der Graf zornig und befahl, das Haus Lipperheide (Philipp von Lipperheide zu Schörling) einzunehmen. Als Rensing kam, bat er um Restituierung des aus Lipperheide genommenen Ackerpferdes sowie anderer Sachen und versprach dem Grafen einen Hengst oder hundert Gulden. Der Graf gab sich damit zufrieden und ging ab. Der am 9.4.1609 zwischen Spanien und den Generalstaaten auf zwölf Jahre abgeschlossene Waffenstillstand vermochte nicht, die unerbetenen Gäste aus dem Vest Recklinghausen fernzuhalten. Der spanisch-niederländische Gegensatz verquickte sich mit dem Klevischen Erbfolgestreit, der Brandenburgische Soldaten in das Vest führte. Spanier und Holländer behielten vertragswidrig ihre gewonnenen Positionen am Niederrhein und blieben dem Veste üble Nachbarn. Über streifende Reiter der Brandenburger und der Generalstaaten beschwerte sich 1615 der Statthalter Vincenz Rensing.

Willem Molmann lehnte es in Horneburg ab, 14 Tage mit seinen Pferden zu dienen, da dies in seinem Herkunftsort Flaesheim nicht üblich war. Daraufhin ließ ihm der Statthalter Rensing zwei Pferde abpfänden. Eines, eine weiße Rauhne (einen Wallach), verkaufte er an Dierich Stoven zu Beckum und hielt das Geld für die Brüchten (als Strafgebühr) ein.

Willem Nichteringh in Horneburg brauchte nicht Schneiden helfen, weil er mit dem Statthalter Rensing verwandt war.

Rensing beanspruchte auf Wilbring die Schafhude, die dazu berechtigte, auf den Feldern Schafe zu halten (Schaftrift). Damit verursachte er bei denjenigen, die von der Viehzucht lebten, großen Schaden. Sie wandten sich mit ihrer Klage vergeblich an Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg (1595-1640).

1617 ließ er einen Pfandstall des Hofgerichtes aufbrechen und das gepfändete Vieh entführen.

Rensing hatte mit Katharina von Frentrop drei Söhne (Ernst Jakob, Reinhard und Gottfried) sowie eine Tochter (Agatha) und mit Elisabeth von Knipping († 1621) vier Töchter (Christina Agatha, Johanna Elisabeth, Margaretha und Sybilla). Christina Agatha (+ 1630) erhielt am 13.7.1617 Schloss Wilbring. Elisabeth von Knipping hatte im Wappen drei Ringe und Vincenz Rensing eine doppelte Wolfsangel mit der Verbindung einer Schrage. Diese beiden Wappen finden sich als Vestische Hausmarke im mittleren Schlussstein der Alten Kirche in Horneburg. Dies bedeutet: Dieser Teil der Kirche (das erste Joch) wurde vor 1621 (dem Tod Elisabeths) von dem Ehepaar Knipping-Rensing finanziert und erbaut.

Als freie Reichsleute waren die Elmenhorster von der Accise (Biersteuer) befreit. Die Waltroper fühlten sich aber dadurch benachteiligt. So ließ Rensing von der Kanzel der Kirche in Waltrop verkünden, dass niemand bei den Elmenhorster Wirten, bei Strafe eines Goldguldens, Bier trinken oder abholen dürfe, bis diese ihre Accise bezahlt hätten.

Das kurfürstliche Gericht in Bonn sprach Rensing am 15.7.1621 von allen Anklagepunkten frei. Dennoch wurde ein neuer Statthalter ernannt, Bertram von Nesselrode zum Stein und zu Herten, der dem Kurfürsten Ferdinand ein Darlehen von viertausend Reichstalern gewährt hatte.

Am 27.8.1625 heiratete Rensing Sybilla von Knipping. Er starb am 23.10.1626. Sein Grab ist in der Kirche St. Peter in Waltrop.

 

Quellen und Bibliographie

o   Das Vestische Lagerbuch von 1660, bearbeitet v. W.Burghardt, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 29, Westfälische Lagerbücher 3, Münster 1995.

o   Dorfmüller. Vikar in Waltrop. Der Ursprung Waltroper Heimatgeschichte. Mit der Biografie des Vikars Heinrich Dorfmüller (1839-1909) hg. u. bearbeitet v. N.Frey, Waltrop 2009, 316-345 (Die adligen Güter in der Gemeinde Waltrop: Das Rittergut Wilbring).

o   Esch, Th., Das Vest Recklinghausen während des Kölnischen und Spanisch-Niederländischen Krieges, in: Vestische Zeitschrift 15 (1905), 1-69; 16 (1906), 1-46; 17 (1907), 1-38.

o   Gondermann, M., Das Wasserschloss Wilbringen. Sagenumwoben und verfallen, Unna 1996.

o   Grimm, S., Schloss Wilbring – Heimat des Hexenwahns?, Unruhige Zeiten, Bd. 2, Norderstedt 2010.

o   Prozessakten Rensing, Staatsarchiv, Wetzlar.

o   Regest, 29.10.1608, in: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, Haus Wilbring, Urkunden, Nr. II. 2.

o   Schuldurkunde, 9.9.1621, in. Staatsarchiv, Münster, Urkunden von Recklinghausen, Nr. 206.

o   Stölzel, A., Die Entwicklung des gelehrten Richtertums in den deutschen Territorien. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiet des ehemaligen Kurfürstentums Hessen, 2 Bde., Stuttgart 1872; Aalen 1964.

o   Vestische Landtagsakten, in: Staatsarchiv, Münster, Vest Recklinghausen, Nr. 12, f. 55-57.

o   Vincenz Rensing, in: Recklinghäuser Volksblatt, Nr. 137, 20.11.1892.

o   Westfälischer Städteatlas XI, 2, Altenbeken 2010, Tafel 2, Wachstumsphasen der Freiheit Horneburg (Stand der Interpretation), Entwurf v. C.Kneppe.

 

Hauptseite