Der Statthalter Vincenz Rensing

Heinrich Michael Knechten

 

Grenzwehr gegen die Sachsen

Karl der Große machte südlich der Lippe fränkische Ansiedler in den Reichshöfen sesshaft, um eine feste Grenzwehr gegen die aufrührerischen Sachsen zu schaffen. Dazu gehörte auch der Dorstener Hof, der Abgaben an das Stift Xanten abführte, das wiederum der Grafschaft Kleve unterstand.

Die Grafschaft Kleve

Kleve kommt von Klippe, dem steilen Hang des Burgberges, einer eiszeitlichen Endmoräne.

Kaiser Heinrich III. († 1056) gab den Flamen Gerhard und Rutger, die infolge von Feindseligkeiten in ihrem Land geflohen waren, Besitz und Lehen in Kleve und Wassenberg. 1092 war Thiedericus de Cleve urkundlich nachweisbar. Auf Kosten der Kölner Kirche hatte die Grafschaft Kleve seit 1122 die Obervogtei Xanten neben verschiedenen Ortsvogteien inne. Das flämische Grafenhaus starb 1368 im Mannesstamm aus. Über weibliche Erbfolge gelangte die Grafschaft an Adolf III. von der Mark († 1394), Elekt von Münster und Köln, er war zwar zum Bischof gewählt, hatte aber keine Bischofsweihe; er war Bruder des regierenden märkischen Grafen Engelbert III. († 1391).

Das Stift Xanten

Colonia Ulpia Traiana wurde um 100 nach Christus zur Stadt erhoben. Um 590 ließ der Kölner Erzbischof Eberigisil († um 594) über dem Grab von zwei nach 348 getöteten Männern, die durch eine hölzerne Memoriatafel als Martyrer gekennzeichnet worden waren, eine Basilika errichten. Seit 800 gab es das Stift mit der Verehrung der Martyrer der Thebaischen Legion. Seit 838 wurde der Ort Ad sanctos (bei den Heiligen) genannt und 863 wurden erstmals Victorreliquien erwähnt. Die Klever Grafen erwarben 1122 die große und 1299 die kleine Vogtei in Xanten. Seit 1315 gibt es die Victorstracht, eine Bitt- und Bußprozession, bei welcher der Schrein des heiligen Victors zum Fürstenberg getragen wird.

Die Abtei Werden

Liudger gründete um 799 auf Eigengut das Kloster Werden, das zum Reichskloster wurde und bis um 1150 eine Blütezeit erfuhr. Es hatte Besitz am Niederrhein, in Westfalen, Flandern sowie Friesland und verfügte über eine reiche Bibliothek. Es folgte eine Periode des Niedergangs, die von Kämpfen mit kirchlichen und weltlichen Nachbarn bestimmt war sowie einen Verfall der klösterlichen Disziplin und eine hohe Verschuldung nach sich zog. Erst die vom Klostervogt, dem Herzog von Kleve, im Jahre 1474 erzwungene Reform bewirkte einen neuen Aufschwung. Diese Reform geschah nach dem Vorbilde der Benediktinerabtei Bursfelde (an der Weser, 30 km nördlich von Hannoversch Münden, Niedersachsen) und rückte die Liturgie sowie die Kontemplation in den Mittelpunkt des monastischen Lebens.

Der Reichshof Dorsten

Die aus den Reichshöfen für die Könige und Kaiser fließenden Naturalabgaben wurden nach der Reichsburg Dinslaken gebracht; von dort verfrachtete man sie zu Schiff zu jenem Ort, an welchem gerade Hof gehalten wurde. Die freien Reichsleute, die auf den Gütern saßen, hatten bei dieser Versorgung die Führung.

Der Reichshof Dorsten war altfreien Standes. Zu ihm gehörten die Güter im Speckfelde (Speckhorn): Niering und Rensing, die vor 1515 zusammengehört hatten und seit 1614 wieder eine Einheit bildeten.

Mit dem Verfall des Reichsregimentes gelangten die Reichshöfe in andere Hände, der Reichshof Dorsten in die Hand des Stiftes Xanten. Die Vogtei über das Stift Xanten kam 1122 in den Besitz der Grafen von Kleve, die schließlich sogar die Vogtei über das Kölner Erzstift selbst erhielten. Seit dem 12. Jahrhundert mussten die Erzbischöfe von Köln infolgedessen mit den Klever Grafen um landeshoheitliche Rechte in dem Streifen des rechten Rheinufers streiten, der zwischen Lippe und Ruhr liegt, sowie um die Grenzen der in diesem Bereich liegenden Territorien.

Das Gut Rensing

Der erste Teil dieses Namens bezeichnet ein Gut an der Grenze (Anrainer, Rain); denn Rensing war nach Werden abgabepflichtig und das danebenliegende Gut Niering nach Xanten. Eine andere Erklärung verweist auf das gotische ragin – Rat, Beschluss. Die Endung -ing bezeichnet eine Zugehörigkeit. Orte mit dieser Endung waren bereits in fränkischer Zeit vorhanden.

1515 wurden Lutze (Lucas) und Jost Preckel Besitzer des Gutes Niering. Lutze Preckel war von 1534 bis 1560 mehrmals Bürgermeister der Stadt Recklinghausen. Die einzige Schwester des Statthalters Vincenz Rensing, Else Rensing, heiratete Heinrich Preckel, der 1525 als Bürgermeister von Dorsten erwähnt wurde.

Der altfreie Stand wurde wie ein altadliger Stand gewürdigt. So erhielt Franz Heinrich Rensing am 7.5.1706 für seine Verdienste vom Kaiser Josef I. (1678-1711) eine Bestätigung, dass er aus altem Adelsstande stamme, mit dem ausdrücklichen Zusatze, dass auch sein Urähnel (der Bruder seines Urgroßvaters) Vincenz Rensing dem altadligen Geschlechte Rensing entsprossen sei.

Das Wappen Rensings

Im Wappen Rensings sind zwei Wolfsangeln, die durch eine Schrage verbunden sind. Die Wolfsangel gibt die Rune ï (ýr – Eibe) wieder. Wölfe waren die Räuber der Schafe. Man pflegte einen Wolf in der Weise zu fangen, dass man ein Schaf in der Nähe des Tores einer Schafhürde festband. Der Wolf witterte das Schaf, drang in den Torbereich ein und das Tor fiel zu, da es mit einer Wolfsangel (einem Riegel) versehen war. Eine andere Version besagt, dass eine Wolfsangel mit einem großen Stück Fleisch umgeben und etwas erhöht an den Ast eines Baumes gehängt wurde. Wenn der Wolf hochsprang und nach dem Fleisch schnappte, drang ihm die Wolfsangel in den Rachen und er verendete qualvoll.

Johann Arnold Rensing

Er stammte vom Gute Rensing auf dem Speckfeld (Speckhorn). Durch die Vermählung mit Johanna von der Horst kam er nach Dorsten und erwarb die Bürgerschaft in dieser Stadt. An den Ehrenämtern konnte er aber nur teilhaben, wenn er Mitglied einer Gilde wurde. So erwarb er das Gildenrecht in der damals besonders angesehenen Schmiedegilde. Er wurde dadurch kein Handwerker, aber die vestische Ritterschaft erklärte später den Statthalter Vincenz Rensing als den Sohn eines Schmiedes.

Der Salzhandel

Salz wurde gebraucht, um Fleisch und Fisch sowie andere Lebensmittel haltbar zu machen. Meersalz wurde durch Stauung von salzhaltigem Wasser gewonnen, dem durch Verdunstung das Wasser entzogen wurde. Die Niederländer brachten das Meersalz der Baie von Bourgneuf südlich der Loiremündung nach Friesland. Von dort wurde es nach Wesel gebracht, dann weiter nach Dorsten, Andernach und bis nach Mitteldeutschland.

Der Lippezoll

Die Lippe war von den Städten des Hellwegs, besonders von Soest, Werl, Unna und Dortmund, leicht zu erreichen. Über sie wurde unter anderem der Salzhandel abgewickelt. Der Salzhandel war ein Regal, ein herrscherliches Vorrecht. Der Grund, warum sich Johann Horst, Vater des Marschalls und Statthalters Rutger Horst († 1580), Verwandter der Johanna Rensing, geborene von der Horst, an den vestischen Zöllen beteiligte, war der Salzhandel. Einen Zoll pachten konnte nur, wer über ein größeres Vermögen verfügte. Der Statthalter Rutger von der Horst hätte schwerlich den Prachtbau seines Schlosses in Horst ohne die Einnahmen aus dem Salzhandel ausführen können.

Zu den Dorstener Zöllen gehörte der Lippezoll, einer der besten Einnahmequellen des Kurfürsten im Veste, und die vestischen Landzölle. Durch seine Gemahlin Johanna erhielt Johann Arnold Rensing Anteil an der Einnahme von Zöllen.

Ausbildung und erste Tätigkeit Vincenz Rensings

Vincenz Rensing wurde 1555 in Dorsten geboren. Er erhielt seine Ausbildung in der Studienanstalt in Nimwegen (Nijmegen), die wohl unter der Leitung der Franziskaner stand. Er studierte auch in Orléans, hatte also Sprachkenntnisse in Deutsch, Französisch und Niederländisch. Nach Beendigung seiner Ausbildung tat er in den spanischen Niederlanden Dienst. Er wurde dort mit einzigartigem Wohlwollen (singulari gratia) behandelt.

Gegen Gebhard Truchseß

Als sich Erzbischof Gebhard I. Truchseß von Waldburg-Trauchburg (1547-1601) auf seinen Übertritt zum Protestantismus vorbereitete, befand sich Vincenz Rensing im Gefolge der spanischen Unterhändler in Köln. Zur Sicherung seiner Finanzen befahl Gebhard am 8.11.1582 den kurfürstlichen Zöllnern, an niemand anderen als an ihn die Zollerträge abzuliefern. Trotz der Beschwerden des Domkapitels vom 14.11., 24.11. und 4.12.1582 gab der Kurfürst die Zölle nicht frei. Daraufhin wurde Chorbischof Herzog Friedrich von Sachsen-Lauenburg (1554-1586) vom Domkapitel als Führer des Widerstandes gegen dieses verfassungswidrige Vorgehen bestimmt. Am 1.1.1583 wurde er vom Domkapitel ermächtigt, die in Rheinberg liegenden Zollgelder in Empfang zu nehmen. Er erschien dort mit einigen Soldaten am 6.1.1583 und holte fünftausend Goldgulden nach Köln, um wenigstens die drängendsten Stiftsgläubiger auszuzahlen. Vor dem 12.4.1583 zog er mit einigen Leuten von Bonn aus nach Dorsten, um diese Stadt in ihrem Widerstande gegen Gebhard Truchseß zu stärken. Dabei unterstützte ihn Vincenz Rensing. Am 23.5.1583 wurde Herzog Ernst von Bayern (1554-1612) zum Erzbischofe von Köln erwählt. Am 16.8.1583 wurde Vincenz Rensing wegen seiner Verdienste zum Generaleinnehmer des Vestes Recklinghausen ernannt.

Ritter gegen eine hohe Stellung von Bürgersöhnen

Seit dem 16. Jahrhundert galt der Doktor der Rechte geradezu als adlig. Studierte Bürgersöhne wurden Kellner (cellerarius) und schließlich auch Amtmann, Droste und Statthalter. Die höchste Verwaltungsstelle im Vest Recklinghausen war der Posten des Statthalters. Damit verloren die Adligen ihr Privileg auf eine solche Stelle. Ihren Unmut gab Hermann von Weinsberg (1518-1597) folgendermaßen wieder: „Es kunnen die hoffkärls nit wol gedulden, daß die burger, so sie vor bauren achten, etwas achtpar sullen sin.“

1598 übertrug der Kurfürst von Köln die Verwaltung der vestischen Statthalterei seinem Beamten Vincenz Rensing. Sogleich setzte der Kampf der vestischen Ritterschaft gegen diesen Bürgerlichen ein.

Waffenstillstand

Der Generalkommissar der Franziskaner, Pater Jan Neyen († 1612), brachte am 3.4.1609 einen Waffenstillstand zwischen Spanien und den Niederlanden zustande, der bis 1621 anhielt. Seiner Unterstützung verdankte es der Statthalter Vincenz Rensing, dass es ihm 1609/1610 gelang, diesen Waffenstillstand auf das Vest auszudehnen.

Einigung zwischen Jülich und Kleve

Der Franziskaner Johannes Rensing beriet seinen Vetter, den Statthalter Vincenz Rensing, dabei, als Kölnischer Gesandter eine Einigung zwischen Brandenburg und dem katholisch gewordenen Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm (1578-1653) im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit zustandezubringen (Xantener Vertrag vom 12.11.1614).

Das Erbgut

In der Anordnung (dispositio) vom 13.7.1617 wurden dem Statthalter Vincenz Rensing als Erbgut (ab avis) zugesprochen: Das Prinzipalhaus und Erbhaus zu Dorsten neben dem Kirchhof, drei Gärten an der Recklinghäuser Pforte und drei auf Voelgunnen Kamp, ebenso die beiden Berg-Kämpe, den Garten und das Haus daselbst, das Haus zu Dorsten auf dem Markte sowie den Garten, das Haus in der Essener Straße und den Kamp im Stadtfelde.

Aus dieser Aufstellung ergibt sich, wie unsinnig die Behauptung in dem Prozesse war, Vincenz Rensing habe von seinem Vater keine fünfzig Reichstaler geerbt.

Der Mutter des Statthalters Vincenz Rensing, Agatha, geborene Zobbe, gehörte das Geburtshaus des Statthalters an der Kirche, das sogenannte Rensingsche Haus in Dorsten. Dieses Haus war auf einem Teile der Fläche verbaut, die ehemals zum Hohen Hause, dem jetzigen Ursulinenkloster, gehörte. Durch die Ehe der Margaretha de Grave mit Heinrich von Knipping zu Lohaus kam sowohl das Hohe Haus mit dem Zehnten als auch die Burg Hackfort an das Märkische Adelsgeschlecht Knipping.

Der Sieg der vestischen Ritter

Bernhard von Nesselrode zu Herten gewährte dem schwer verschuldeten Kurfürsten Ferdinand († 1650) ein Darlehen von viertausend Reichstalern. Das Bonner Kurfürstliche Gericht sprach den Statthalter Rensing am 15.7.1621 von allen Anklagepunkten frei. Dennoch wurde Bernhard zum neuen Statthalter ernannt und blieb im Amt, obwohl das Reichskammergericht am 28.6.1622 ein mandatum de non contraveniendo rei iudicatae (eine Weisung, der rechtlich entschiedenen Sache nicht entgegenzutreten) gegen den Kurfürsten erließ. Damit hatten die vestischen Ritter über den bürgerlichen Vincenz Rensing gesiegt.

Die drei Heiraten Rensings

Die erste Gemahlin Vincenz Rensings, Katharina von Frentrop, starb 1603. Vincenz heiratete 1607 Elisabeth von Knipping, eine Enkelin der Eheleute Margaretha de Grave und Heinrich von Knipping. Sie starb 1621. Im Jahre 1625 heiratete er Sibille von Westerholt.

Haus Wilbring

Winold von Westrem zu Summeren und seine Hausfrau Elisabeth von Ovelacker verkauften dem kurfürstlichen Amtsverwalter zu Horneburg Vincenz Rensing und seiner Hausfrau Elisabeth Knipping am 29. Oktober 1608 das adlige Haus und den Sitz zu Wilbrinck nebst ihrem Hof zu Renstringhausen, ihrem Hof zu Mergelkamp und ihrem Kotten zum Voßholl.

Jost von Aschebrock, Bochum, klagte 1614 gegen Vincenz Rensing, Statthalter des Vestes Recklinghausen, in Ausübung des Retraktrechtes wegen des adligen Hauses Wilbring, das der Beklagte von Winold von Westrem zu Sümmern gekauft hatte.

Am 14.6.1620 erließ der Richter zur Buddenburg Johan Wethmar eine Citatio in Sachen Schotte Freitags zur Buddenburg gegen Vincenz Rensings zu Wilbrinck Hausfrau, geborene Knipping zur Hackefurt, wegen Weidegang ihrer Schafe in den Mulendikesbüschen auf märkischem Grund und Boden in Freitags Beifang.

Zahlung an Knipping

Vincenz Rensing, kurkölnischer Rat, Statthalter, Erbvogt und Freigraf des Vestes Recklinghausen, bekundete am 23.2.1612, er habe dem alten Knippink, Herrn zu Heyen, mit Vorwissen des Diderich Knippink zu Hackfurth 500 Reichstaler bezahlt und tausend Reichstaler an Georg von Boenen zu erlegen versprochen. Dabei kamen die alten Pfänder und Obligationen zur Rede.

Haus Beck

Klage gegen ein bei dem Erzbischofe von Köln eingeleitetes Revisionsverfahren (1623): Aufgrund eines 1617 geschlossenen Vertrages, den der Kläger Vincenz Rensing mit seinem Schwager Franz Droste einging, erwarb dieser von dem Beklagten Güter seines Hauses zur Beck (heute Bottrop-Kirchhellen-Feldhausen), in die dessen Gläubiger immitiert worden waren. Franz Droste hatte gemäß den Vereinbarungen das Recht zum Rückkauf innerhalb einer festgelegten Frist. Eine von ihm daraufhin eingereichte Klage gegen Vincenz Rensing um Restitution der Güter wegen Streitigkeiten bei der Vertragserfüllung führte zur Einsetzung einer Kommission durch das Hofgericht zu Köln. Der Kläger erreichte durch ein Mandat und die Abschlagung der dagegen erfolgten Appellation von Franz Droste die Immission in die an ihn verkauften Güter. Das Mandat des Reichskammergerichtes richtete sich gegen ein von Franz Droste bei der kurkölnischen Kanzlei zu Bonn eingeleitetes Revisionsverfahren des Erzbischofes von Köln, das zum Verbot der Tätigkeit der Kommission und zur Aufhebung des zuvor erwirkten Mandates führte. Der Kläger erkannte den Revisionsprozess nicht an und verwies auf das bei der Kommission anhängige Verfahren. Eine Revision sei nur nach einer Appellation an das Reichskammergericht möglich. Ein schon 1622 unternommener Versuch des Klägers, gegen die im Rahmen des Revisionsverfahrens gegen ihn erlassenen Bescheide eine Reichskammergerichtsappellation durchzusetzen, hatte keinen Erfolg. Die Beklagten wandten gegen das Reichskammergerichtsmandat ein, es sei aufgrund einer falschen Darstellung des Sachverhaltes erschlichen worden.

Vincenz Rensing starb am 23. Oktober 1626.

Dokumente

·       Bestallung Vincenz Rensings zum Generaleinnehmer des Vestes, 16.8.1583, in: Staatsarchiv, Münster, L/R 526/1693, Bd. 1, f. 46; Vestische Zeitschrift 34 (1927), 40f.

·       Citatio des Richters zur Buddenburg Johan Wethmar, 14.6.1620, in: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Münster, Abteilung Westfalen, Haus Wilbring, Nr. 3.

·       Klage gegen ein Revisionsverfahren, 1623, in: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Münster, Abteilung Rheinland, Reichskammergericht AA 0627, Aktenzeichen: R 525/1692.

·       Klage gegen Vincenz Rensing, 1614, in: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Münster, Reichskammergericht, O-A 512 (Altsignatur: 1259, Aktenzeichen: 188).

·       Landtag zu Westerholt 1598, Vestische Landtagsakten, in: Staatsarchiv, Münster, Vest Recklinghausen, Nr. 12, f. 35-37.

·       Schuldurkunde, 23.2.1612, in: Archiv Loburg, Haus Wenge, Nr. 390.

·       Schuldurkunde, 9.9.1621, Staatsarchiv, Münster, Urkunden Vest Recklinghausen, Nr. 206.

·       Verkaufsurkunde Haus Wilbring, 29.10.1608, Abschrift des 18. Jahrhunderts, in: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Münster, Abteilung Westfalen, Haus Wilbring, Nr. 13.

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·       Gering, Hugo, Vollständiges Wörterbuch zu den Liedern der Edda, Germanistische Handbibliothek VII4.5., Die Lieder der Edda, Bd. 2: Wörterbuch, Halle an der Saale 1903; Hildesheim u. New York 1971, 1182 (ýr).

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·       Kötzschke, Rudolf, Die Urbare der Abtei Werden an der Ruhr, A: Die Urbare vom 9.-13. Jahrhundert, Rheinische Urbare, Bd. 2, Bonn 1906; Düsseldorf 1978; B: Lagerbücher, Hebe- und Zinsregister vom 14. bis ins 17. Jahrhundert, Rheinische Urbare, Bd. 3, Bonn 1917; Düsseldorf 1978.

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·       Stein, Josef, Das Buch Weinsberg. Kölner Denkwürdigkeiten aus dem 16. Jahrhundert, Bd. 5: Kulturhistorische Ergänzungen, Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Bd. 16.3, Bonn 1926; Düsseldorf 2000, 20.

·       Weiler, Peter, Urkundenbuch des Stiftes Xanten, Bd. 1: vor 590 - 1359, Bonn 1935.

Vincenz Rensing

Haus Niering und Rensing

Horst

 

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