Horneburger Urkunden und Briefe

 

hg. v. Heinrich Michael Knechten u. Heinrich Möllers

 

 

Horneburg in Datteln (Rensing, 1672)

 

Ich Johann Diederich Rensing des Curfürstlichen Kölnischen hohen Gerichts zu Recklinghausen Richter, thue kund, zeuge und bekenne hiermit öffentlich, gegen jedermänniglich, als und nachdem der Ehrwürdig und wohlgelehrte Herr Theodorus Bürich Pastor der Pfarr Kirche zu Datteln mich requirit [requirirt = gebeten hat], ihm attestation [Bestätigung], ob die Freÿheit Horneburg im Kirspel Datteln situirt seÿ? mitzutheilen; und da Kundschaft der Wahrheit niemand verweigert werden muß; so wird hiermit attestirt, daß allhier notorisch, daß die Freÿheit und Kapell daselbsten in bemeltem Kirspel Datteln situirt seÿ. Urkund meines richterlichen vorgedruckten Insiegels und des Gerichtschreibers subschription [subscription = Unterschrift].

 

Recklinghausen d. 15ten Jänner 1672

 

LS [locus sigilli = Ort des Siegels]

Hermann Jeibmann

Gerichtschreiber.[1]

 

Einschleichende fremde Glaubensgenossen (Clemens August, 1739)

 

Von Gottes gnaden Clement August

 

Ertz bischoff Zu Cöln des Heil. Röm. Reichs durch Italien Ertz-Canzler und Churfürst, Legatus natus [geborener Legat] des Heil. Apost. Stuls Zu Rom, Administrator des Hochmeister-Thumbs in Preußen, Meister Teütschen Ordens in Teutsch. und Welschen Landen, Bischof Zu Hildesheim, Paderborn, Münster, und oßnabruck, in ob= [ober-] und Nider Baÿern, auch der obern Pfaltz in Westph.- [Westfalen] und Zu Engern Herzog, Pfaltz graf beÿ Rhein, Land graf Zu Leuchtenberg, Burg graf Zu Stromberg, graf Zu Pÿrmont, Herr Zu Borkelohe, Werth, Freudenthall, und Eülenberg ˙/. [= etc.]

 

Hoch= und Wohlgeborner Lieber getreüer! Wir geben eüch auß beÿgehender abschrifft des mehrern Zu ersehen, was an Unß Unßer Erzstifft Cölnischer Vicarius Generalis, wegen der in dortigem Unßerm Land unbemerckt einschleichenden frembden glaubens genoßenen unterthst [untertänigst] hat gelangen laßen, und tragen eüch demnach ggst. [gütigst] auff, daß an Unß in Unßerer geistl. conferenz mit nechster aussendung des communicati [Mitteilungsblattes] über die wahre der sachen beschaffenheit berichten, nicht weniger in unterthänigsten Vorschlag bringen sollet, wie man der neuigkeit am Füglichsten und beÿ Zeiten werde können Vorbauen. Verblieben eüch anebst mit gnaden Wohlgesonnen. Bonn den 19 Jenner [Januar] 1739.

 

                      Clement August Churfürst.

 

Frid. Fabion

An den Statthalter im Vest grafen von Nesselrode.[2]

 

Ordenshabit und Fasten ( Stein, 1795)

 

Hochwürdigst =

Durchlauchtigster Kuhrfürst

Gnädigster Fürst und Herr!

 

Euer Kuhrfürstl. Durchlaucht erinnern Sich noch, daß ich beÿ der Huldreichsten Collation [Verleihung] der Pastorat meine unterthänigste Bitte zu den Füßen Eurer Kuhrfüstl. Durchlaucht geleget habe; nämlich meinen Ordenshabit beÿzubehalten, und dem Ordens-Institut gemäß, so viel möglich, nachzuleben. Meine Bitte gründete ich damal auf den muthmaßlichen Gedanken, daß dieses mit aller Bequemlichkeit würde geschehen können.

 

Itzt aber befinde ich durch eine zweÿjährige Erfahrniß, daß unter andern über zweÿ Gegenstände Beschwerlichkeiten eintreten, die ich nicht vorgesehen habe; die mir inzwischen viele Hinderungen in den Weg legen.

 

Das erste sind die Ordenspflichtige Fasten vom Feste aller Heiligen bis an die Weÿnachten, und dann von Opfertag [Mariä Lichtmeß, 2.2.] bis an die Ostern. Wie unbequem es mir seÿ diese Fasten in meiner Privat-Haushaltung zu beobachten, wo ich nebst mir meine Mägde, Taglöhner und andere zu mir kommende Freunde speisen muß, erhellet aus der Sache selbst.

 

Das zweÿte ist die Tragung des Ordens-Habits. Es trägt sich zu, daß ich |: wenn ich nothwendiger Geschäfte halber ausgehen muß :| theils wegen entblößtem Kopfes, theils deswegen, weil der Ordenshabit zur vollkommenen Bedeckung des Leibes nicht eingerichtet ist, fast immer mit Schnuppen [Schnupfen] und Catharren befallen bin. Besonders aber empfinde ich diese Unbequemlichkeiten meistens beÿm Wind- und Regenwetter, oder wenn ich für den Nothfall zu auswärtigen Kranken berufen werde. Dazu kömmt noch, daß mir der Ordenshabit beÿ Besuchung der Schule, besonders da die hiesige wohl mit 80 bis 90 Kinder angestopft ist, manche Ungemächlichkeit verursachet.

 

Euer Kuhrfürstl. Dhlt. [Durchlaucht] geruheten zwar in der auf höchsten Befehl ausgefertigten Collation zu sagen: Volumus tamen, ut habitum religiosum Ordinis Sti. Francisci Strictæ observantiæ, in quantum exinde in obeundis muneribus pastoralibus non propediris, semper retineas. [Wir wollen dennoch, daß du den Habit des Ordens des heiligen Franziskus der strengen Observanz stets trägst, soweit er in den seelsorglichen Verpflichtungen nicht hinderlich ist.]

 

Da ich aber den Ausdruck: In quantum in obeundis, auf auswärtige Fälle, die nicht zu den Pfarrdiensten gehören auszudehnen nicht befugt bin; und daher noch immer, weil ich bisher die Sache im strengsten Sinne genommen habe, den Ordenshabit getragen habe: da es inzwischen meine Pfarrkinder, derer Zutrauen ich, Gott Lob! vollkommen habe, so vom Tage der Possehsion [Possession = Inbesitznahme] gewünschet haben, und auch scheinen mehr Achtung gegen die weltgeistliche Kleidung als gegen den Ordens Habit zu haben: so lege ich Eurer Kuhrfürstl. Dhlt. [Durchlaucht] meine angeführten Gründe zu Füßen, mit der unterthänigsten Bitte, daß Euer Kuhrfürstl. Dhlt. [Durchlaucht] geruhen wollen, mir die Tragung der weltgeistlichen Kleidung überhaupt, so wie auch das Fleischessen in oberwähnten Fasten Huldreichst zu erlauben. Dieser Höchsten Gnade will ich beflissen seÿn durch das Gebeth mit meinen Pfarrkindern mich würdig zu machen, der ich in tiefester Ehrfurcht bin

 

Eurer Kuhrfürstl. Durchlaucht

                 Meines

Gnädigsten Fürsten und Herren

 

Horneburg

d. 27. April 1795.

unterthänigster Diener

P[ater]. R[olandus]. Stein[3]

 

Dispens vom Fasten (Kölnischer Kurfürst, 1795)

 

ad Supl. [Supplicant, Bittsteller] Roland Stein, Pastor in Horneburg

     die ablegung seines Habits und Dispens [Entbindung] vom Fasten betr.

abgeg. d. 30. Mai Flc

 

Findet die von dem pastoren zur Horneburg P. Roland Stein unterthänigst nachgesuchte ablegung seines Ordenskleides nicht statt. So viel aber die Ordensfasten betrift, so wollen ihn S.K.D. [Seine kurfürstliche Durchlaucht] hiemit von selbiger in so weit ggst. [gütigst] dispensiren, in wie weit sich Solche mit seinen Einkünften oder Privathaushaltung nicht wohl vereinbaren lassen sollte, wörüber die Entscheidung des Supplicanten eigenem Gewissen anheim gestellt bleibt.

 

Urkund   Mergenth. [Mergentheim] 27 Mai 1795

Exped. [Expeditor, Ausfertiger][4]

 

 

Horneburger Schulstelle (Wesener, 1798)

 

Hochwürdigster Durchlauchtigster Erzbischof

Gnädigster Kurfürst und Herr!

 

Auf Eüer Kurfln. [Kurfürstlichen] Dhlt. [Durchlaucht] ggstes [gütigstes/gnädigstes] Reschript vom 19ten Okt. im Betreff der Schulstelle zu Horneburg habe ich die Gnade untertgst. [unterthänigst] gehst. [gehorsamst] einzuberichten, daß der dermaliege Schullehrer die zu seinem Amte notige Fähigkeiten vollkommen besitze, weder Klagen gegen ihn obwalten, und im Fall er durch eine neüe Einrichtung entlassen würde, ich kein Mittel finden könnte ihn auf eine andere Art anzubringen; endlich nimmt auch hier im Veste Lust und Hang zu Schulämtern ganz ab, daß ich einen fähigen Weltgeistlichen [Diözesanpriester] da zu nicht ausfindig machen könnte.

 

Ich ersterbe in tiefester Erniedrigung mit Ehrfurcht

                    Eüer Kurfürstlichen Dhlt. [Durchlaucht]

 

Recklingh. am 14 ten Nov.

                              1798

unterthanigst – treü – gestr. [gehorsamster]

Commihsar

Wesener[5]

 

 

Die Erläuterungen in eckigen Klammern, die Zwischenüberschriften am linken Rand und die Fußnoten stammen von den Herausgebern.

 

Literatur

 

o       Bette, Dr. Ludwig, u. Wilhelm Fleitmann, Heimatkunde des Vestes Recklinghausen und der Herrlichkeit Lembeck, Gladbeck o.J. [1922].

o       Bürgerschützenverein Horneburg (Hrsg.), Horneburg – Geschichte und Geschichten, Datteln-Horneburg 1983.

o       Diekmann, Dr. Hugo, Die Geschichte der kurfürstlichen Oberkellnerei auf Schloß Horneburg im Vest Recklinghausen mit besonderer Berücksichtigung des 18. Jahrhunderts (Diss.), in: Vestische Zeitschrift 40 (1933), 15-161.

o       Gellenbeck, Bernhard, Horneburger Chronik, Teil 1, Seite 125f, in: Archiv der Stadt Datteln.

o       Grochtmann, Dr. Hermann, Geschichte des Kirchspiels Datteln, Datteln o.J. [1951].

o       Lappe, Dr. Josef, Die Gemeinde Horneburg, in: Heimatbuch des Amtes Waltrop, Waltrop 1974, 299-336.

o       Möllers, Heinrich, Alte deutsche Schriften, Volkshochschulkurs im Programmjahr 1986 / 87 der Volkshochschule der Stadt Datteln, Kurs Nr. 14.403.

o       Möllers, Heinrich, Vom armen Dorfschulmeisterlein. Ein Streifzug durch die ältere Horneburger Schulgeschichte, in: Festschrift zum Schützenfest 1993, Horneburg 1993, 55-65.

o       Möllers, Heinrich, Zwei "Denkmäler" erinnern an ihn. Pater Rolandus Stein wurde vor 200 Jahren Horneburger Pfarrer, in: Festschrift zum Schützenfest 1993, Horneburg 1993, 17-23.

o       Regierungspräsident Münster (Hrsg.), 200 Jahre Schule im Regierungsbezirk Münster, Münster 1985.

o       Schneider, Christian, u. Dr. Joseph Wiedenhöfer, Der Kreis Recklinghausen 1850 - 1910, Münster 1911.

 

 

Hauptseite

 



[1] H.Grochtmann, Geschichte des Kirchspiels Datteln, Datteln o.J. [1951], 228f: Der Pfarrer von Datteln, Theodor Bürich, strengte wegen des umstrittenen Verhältnisses von Mutter- und Tochterkirche "1669 auch ein Verfahren an gegen seinen Confrater in Horneburg, Wilhelm Havestadt (1663-72). (Pfarrarchiv Datteln). Die Klage richtete sich vor allem dagegen, daß der Horneburger ohne seine Erlaubnis in Horneburg begrabe. In dem Streit ernannte das Generalvikariat den Pfarrer von Dorsten, Johann Langenberg, zum Spezialkommissar und beauftragte ihn, die Angelegenheit an Ort und Stelle durch Zeugenverhör und Besichtigung zu untersuchen. Das geschah denn auch. […] Das Gutachten des Spezialkommissars fiel zugunsten der Horneburger aus. Daraufhin entschied der Generalvikar in einem Schreiben vom 8. Dezember 1670, 'daß in und bei der Kirche ruhig könne begraben werden und daß der Pfarrer von Horneburg die Jura empfangen solle'. […] Pastor Bürich war aber nicht einverstanden und legte Berufung ein. Leider sind über den weiteren Verlauf keine Akten mehr im Dattelner Pfarrarchiv vorhanden, und auch nicht im Archiv des Erzbistums Köln. Jedenfalls ist Horneburg um diese Zeit eine völlig selbständige Pfarrei geworden."

 

[2] Fundstelle: Staatsarchiv Münster; dort unter: Kurfürstentum Köln – Statthalter – A 186 Nr. 393.

 

[3] Bernhard Gellenbeck schreibt in seiner Chronik, Teil 1, Seite 95: "Rolandus Stein, 1792-1818. Er war Franziskaner u. aus Recklinghausen gebürtig. Mit den in Kapitel 5 erwähnten geflüchteten französischen Geistlichen stand er in engem Verkehr. Die Gemeinde erbaute sich an seiner Frömmigkeit und seinen Tugenden. Als im Jahre 1802 der Herzog von Arenberg Landesherr im Veste wurde, errichtete der Erzbischof in Recklinghausen ein Offizialgericht und übertrug die Gerichtsbarkeit dem Pastor von Recklinghausen, Wesener (aus Horneburg gebürtig). Dieser führte nun den Titel 'erzbischöflicher Kommissar'. Bei Gerichtsverhandlungen hatte er den Beistand von zwei katholischen Rechtsanwälten nachzusuchen, die dann in ihrem Rechte vom Herzoge bekräftigt wurden."

 

H.Grochtmann, Geschichte des Kirchspiels Datteln, Datteln o.J. [1951], 143: "1789 wurde für die Kurfürstlichen Lande eine Schulkommission ins Leben gerufen. Zu ihrem Mitglied und zum 'Vestischen Schulvisitator' wurde der Franziskaner Rolandus Stein ernannt. Dieser widmete sich seiner Aufgabe mit großem Eifer. Er stand in Verbindung mit dem großen westfälischen Pädagogen Franz Overberg in Münster, und durch seine Bemühungen wurde 1705 dessen Mitarbeiter Anton Wiggermann als 'Normallehrer und Schulvisitator für das Vest Recklinghausen' vom Kurfürsten angestellt."

 

P. Rolandus Stein hebt besonders hervor, daß er das Vertrauen der Horneburger besitze. Dies hat einen besonderen Grund. Stein wurde nämlich  in Ahsen abgelehnt. Grochtmann, Geschichte des Kirchspiels Datteln, 220: "Zum Nachfolger Rensings [Bernhard Ambrosius Rensing, 1784-1792] wurde vom Erzbischof der Franziskaner und Schulvisitator Rolandus Stein bestimmt. Aber die Ahsener, die auf Stein wegen seiner Schulvisitationen nicht gut zu sprechen waren, denen er nicht gut genug singen und predigen konnte und die glaubten, ein Bettelmönch sei kein rechter Pfarrer, lehnten ihn ab. Ein entsprechendes Bittgesuch der Ortsvorsteher Breuckmann und Hölscher wurde vom Erzbischof nicht beantwortet und Stein sollte nun vom Dattelner Pfarrer eingeführt werden. Als dies dem Vorsteher mitgeteilt und der Tag für die Einführung bestimmt worden, da schritt das Volk von Ahsen zur Selbsthilfe. Der Küster mußte die Kirchenschlüssel an den Vorsteher abgeben. Am Tage der Einführung wurde beizeiten die Trommel geschlagen, die Aufsässigsten der Einwohner zogen, begleitet von Frauen und Kindern, zum Pastorat und protestierten lärmend. Der Pastor von Datteln konnte den Pater nicht einführen. Der Vorsteher Hölscher und einige andere wurden zwar zu einer Geldstrafe verurteilt, aber die Ahsener erreichten, was sie wollten: der nicht genehme Herr verzichtete (Herzogl. Arenb. Archiv)."

 

[4] [Ordensfasten: Advent: 1.11.-24.12. = 54 Tage; Fastenfreie Weihnachtszeit: 25.12.-1.2. = 38 Tage; Osterfasten: 2.2. - Karsamstag (in der Zeit vom 23.3. bis zum 23.4.) = 50-81 Tage.]

 

[5] Fundstelle: Staatsarchiv Münster; dort unter: Kurfürstentum Köln – Vestische Sachen – Geheime Konferenz – A 185 II Nr. 104.

 

Anlass und Zusammenhang: Theodor Möller, der "Gymnasialbildung" genossen hatte und seit 1788 die Horneburger Lehrerstelle innehatte, muß ein ausgezeichneter Lehrer gewesen sein. Unter ihm erreichte die Schule einen besonders hohen und anerkannten Leistungsstand. […]

 

Und dennoch mußte Theodor Möller lange Zeit um seine Lehrerstelle in Horneburg bangen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatte nämlich der Kurfürst Engelbert Franz eine Schulordnung erlassen, wonach zur Anhebung des schulischen Niveaus überall im Vest "Schulvikarien" eingerichtet werden sollten, d.h. die Schulmeisterstellen sollten mit Geistlichen besetzt werden. Daraufhin entwickelten sich langdauernde Auseinandersetzungen um die Besetzung und Dotation der Horneburger Lehrerstelle, an denen die Kurfürstliche Hofkammer, der Vestische Kommissar Wesener (Pastor in Recklinghausen und gebürtig aus Horneburg), der Horneburger Oberkellner Rive und die Gemeinde Horneburg beteiligt waren. Sie führten zu zwei Ergebnissen:

 

        Theodor Möller durfte sein Amt behalten, und erst sein Nachfolger sollte ein Vikar sein. Zu dieser auch im Sinne der Horneburger liegenden Entscheidung hat sicher sehr stark das oben wiedergegebene Schreiben des Kommisars Wesener an den Kurfürsten beigetragen, das originell und in einem Detail zeitlos gültig ist.

        Das zweite Ergebnis war für die Horneburger absolut unerfreulich: Die Hofkammer befand das bisherige Einkommen des Horneburger Lehrers als völlig unzureichend, und zwar deshalb, weil die Gemeinde nicht ihren pflichtgemäßen Anteil beisteuerte. So waren die Horneburger nicht bereit, mehr als 15 Stüber "Dintegeld" (Vergütung der Lehrerauslagen für Kreide, Tinte und sonstiges Schulmaterial) pro Kind zu zahlen, während der festgelegte Satz im gesamten Vest schon seit langem 48 Stüber betrug. Und ebenso weigerten sie sich standhaft, auf kurfürstliche Zuwendungen (worauf sie keinen Rechtsanspruch besaßen) zugunsten einer Aufbesserung des Lehrergehalts und damit letztendlich "zum Nutzen für die eigenen Kinder" zu verzichten. Bei den umstrittenen Zuwendungen handelte es sich um die bekannten zwei Fässer Bier als Fastnachtsspende sowie um Geld für den Kauf von Pulver zum Böllern bei feierlichen Umzügen im Dorf. Die Hofkammer entschied schließlich so, daß, solange Theodor Möller im Amt sei, es beim alten bleiben möge, daß aber seinem Nachfolger die umstrittenen Rechte eingeräumt werden müßten.

 

40 Jahre lang hat Theodor Möller sein Amt ausgeübt, bis er 1828 wegen Altersschwäche und Schwerhörigkeit abdankte. Zur Sicherung seines Lebensunterhalts versah er in Horneburg auch das Küsteramt und betätigte sich nebenher als Auktionskommissar. Für seine Verdienste verlieh ihm König Friedrich Wilhelm III. am 18. Januar 1830 das Ehrenzeichen II. Klasse, was damals eine ungewöhnlich hohe Auszeichnung darstellte. Theodor Möller starb im Jahre 1836.

 

Vgl. H.Möllers, Vom armen Dorfschulmeisterlein. Ein Streifzug durch die ältere Horneburger Schulgeschichte, in: Festschrift zum Schützenfest 1993, Horneburg 1993, ohne Seitenzählung.