Gellenbecks Horneburger Kirchenchronik

 

hg. v. Heinrich Michael Knechten

 

 

Die Franken

 

(Teil 1, Seite 3) Die Franken, unter welchen sich schon im vierten Jahrhundert das Christentum ausbreitete, kamen bald mit den Sachsen wegen räuberischer Einfälle von beiden Seiten in kriegerische Verwickelungen. Ihr König, Pipin der Kleine, fiel ins Sachsenland ein und lieferte (4) ihnen im Jahre 758 zwischen Haltern und Dülmen, in Sythen, eine Schlacht, welche ihre Niederlage und zeitweilige Unterwerfung zur Folge hatte. Er verpflichtete sie zur Zahlung eines jährlichen Tributs von 300 Pferden. Karl der Große, der Sohn Pipins, machte 8 Kriegszüge gegen die Sachsen. Der Macht seines Schwertes unterlagen dieselben und neigten sich zum Christentume hin. Zu Anfang des neunten Jahrhunderts war unter ihnen das Heidentum gebrochen und das Christentum hatte überall seine Wurzeln geschlagen.

 

Schon im Jahre 776 teilte Karl das eroberte Land in kleinere Bezirke ein, die unter einem Gaugrafen standen. 780 kam alles unter die Herrschaft fränkischer Bischöfe und Äbte. 785 ordnete Karl die Errichtung von Kirchen und Kapellen an und gab diesen Orten den sogenannten Gottesfrieden, auch erklärte er sie für Zufluchtsstätten der Verfolgten. Die Kirchen erhielten Besitz (5) an Grund und Boden, in ihrer Nähe sollten auch die Begräbnisplätze sein. Auf einige Verbrechen wurde die Todesstrafe gesetzt, welche man bis dahin nicht anwendete, und nur durch eine schwere und aufrichtige Buße konnten die Verbrecher derselben entgehen. An Sonn- und Feiertagen durfte keine Versammlung mehr stattfinden. Zum Unterhalte der Kirchen und Priester mußte der Zehnte errichtet werden, zu den außergewöhnlichen Diensten war von je 100 Einwohnern ein Knecht und eine Magd zu stellen. Die Gaugrafen hatten die Befolgung dieser Anordnung mit zu überwachen. Unter diesen waren einige, welche nach dem Tode Karls und unter der immer schwächer werdenden Regierung seiner Nachfolger Kirchen und Klöster ihres Besitzes wieder beraubten und sich im Umkreise ihres Wohnsitzes eine Herrschaft gründeten.

 

Unter dem Kurfürsten von Köln

 

(23) Der Erzbischof wurde nun der Landesherr und garantierte der Gemeinde die Freiheitsrechte. Sie bestanden zunächst darin, daß die Eingesessenen von sämtlichen Abgaben befreit waren, welche der Landesherr in der sonst üblichen Weise als Steuern u.s.w. einfordern konnte. Doch bestand die Verpflichtung, die Lasten für Kriegszwecke mitzutragen.

 

(29) Zu dieser Zeit [um 1640] war schon die ganze Verwaltung dem kölnischen Domkapitel übertragen, welches seinerseits wieder einen vestischen Kommissar oder Statthalter ernannte. Um 1630 war es der Pastor Barkhoff [richtige Schreibweise: Barckhoff] von Horneburg. Berger in Meckinghoven war der Domkapitelshof, vielleicht flossen dessen Einkünfte allein dem Domkapitel zu und bildete er das Absteigequartier für den vestischen Kommissar oder einen besonderen Abgesandten des Domkapitels. Auch wird dieser Hof der Platz für etwaige Verhandlungen gewesen sein. (30) Im Jahre 1686 wurde für die bischöfliche Verwaltung in Recklinghausen das Kämmerei-Gebäude gebaut.

 

Im Dreißigjährigen Kriege

 

(34) Im Jahre 1634 kam der kaiserliche General Graf Götz mit seinen Truppen und schlug sein Lager bei Horneburg auf. Die Hessen und Schweden zogen sich vor ihnen nach Dorsten zurück. Er unterhandelte mit ihnen wegen des kaiserlichen Erlasses und erhielt auch die entsprechende Zusage. Doch kaum waren die Kaiserlichen abgezogen, so erschienen wieder andere Truppen und die Hessen hielten den Vertrag nicht. Sie führten im folgenden Jahre 1635 den Pastor von Horneburg Heinrich Barkhoff [Barckhoff] gefangen (35) nach Dorsten, weil er die Kriegskontribution, die für ihn monatlich 3 Thaler betrug, nicht leisten konnte. Zugleich nahmen sie den Pastor von Henrichenburg und mehrere Geistliche aus Recklinghausen mit dorthin aus Rache dafür, daß die katholischen Münsterländer die protestantischen Prediger vertrieben, welche ihnen die Hessen zugeschickt hatten.

 

Das Asylrecht

 

(52) Schon von den ersten Zeiten her war es ein Vorrecht der Freiheit Horneburg, daß ein Gefangener, wenn er das Gefängnis (53) verlassen und die Kirche erreichen konnte, straffrei war. Im hiesigen Kirchenbuche sind 4 solcher Fälle aus der Zeit 1737-1746 verzeichnet. "Im Jahre 1737, am zweiten Sonntage nach dem Feste der hl. drei Könige, entwich aus dem Gefängnisse auf dem Schloßplatze Johann Silvester Stemmermann und floh in die Kirche. Er wurde aus derselben mit Gewalt fortgeschleppt, mußte aber nach einem Dekret des General-Vikars zu Köln dorthin zurückgebracht werden. 24 bewaffnete Männer bewachten nun die Kirche Tag und Nacht, denn sobald er die Kirche freiwillig wieder verließ, hatte für ihn das Freiheitsrecht auch keine Geltung mehr; dennoch gelang es ihm, zu entkommen."

 

Französische Geistliche

 

(75) Die französische Revolution, welche im Jahre 1789 ausbrach, machte sich in hiesiger Gegend insofern bemerkbar, als einige französische Geistliche (Emigranten) hier ihren Aufenthalt nahmen. Zwei wohnten auf dem Domkapitelshofe Berger in Meckinghoven. Der eine, Nicolaus Malraison, war Pastor in Hampont, Diözese Metz, und starb bei Berger am 3. December 1794; der andere, Pastor in Cagnicourt, Diözese Cambray, starb dort ebenfalls am 6. Januar 1797: beide sind auf dem Kirchhofe in Datteln begraben. Da zur selben Zeit auch ein französischer Emigrant in der Wirtschaft Benke ein Unterkommen gefunden hatte (Namen, Stand und weitere Schicksale desselben sind nicht bekannt geworden), so kamen die vorhin genannten Priester häufig nach Horneburg, verkehrten auch mit dem Pastor Stein und lasen in der hiesigen Kirche die hl. (76) Messen. Ein dritter französischer Geistlicher, La Mourier, fand Aufnahme auf dem Gute Mahlenburg [Kommende Mahlenburg, Datteln-Ahsen] und bekleidete längere Zeit die Stelle eines Hauskaplan.

 

(77) Über die kirchlichen Verhältnisse der Gemeinde Horneburg lassen sich die folgenden Angaben machen: Bis zum Jahre 1671 oder 1672 gehörte Horneburg zur Pfarrei Datteln. Diese scheint nach Recklinghausen die älteste Pfarrei des Vestes zu sein. Die Christianisierung des Vestes Recklinghausen und der hiesigen Gegend überhaupt ging von Köln aus und nahm schon im 7. Jahrhundert ihren Anfang. Besonders war es die Abtei Werden an der Rhur, welche ihre Glaubensboten nach dieser Richtung aussandte. Viele Besitzungen hatte diese Abtei in der Umgegend, wie aus den alten Heberegistern hervorgeht, die in Werden aufbewahrt wurden und in welchen alle zunächst liegenden Orte und Bauerschaften aufgeführt sind. Auch die Abtei Siegburg hatte Besitzungen (78) in dieser Gegend, zum Beispiel den Reichshof Hofstedde. im Jahre 1147 war die Pfarrei Datteln unter dem hl. Heribert, Erzbischof von Köln, der Abtei Deutz zugeteilt und dies auch vom Papste Eugen III. bestätigt.

 

Im Jahre 1382 machte der Besitzer des Gutes Horneburg, der Freiherr Heidemich [Heidenreich] von Oer, in Gemeinschaft mit seiner Frau Neysa [Neisa, Agnes] und mit Wissen seiner Söhne Heidemich [Heidenreich] und Heinrich die Stiftung eines Jahrgedächtnisses (Meßfundation) an der Kirche zu Datteln und übergab derselben zu genanntem Zwecke 5 Scheffel Landes im Felde von Meckinghoven. 2 Morgen liegen auf dem sogenannten Dahl.

 

Nach der Lostrennung der Gemeinde als selbstständige Pfarrei gehörte sie mit den umliegenden Pfarreien zum Bistum Köln und war dem Dekanate Dortmund zugeteilt, bis sie im Jahre 1821 zum Bistum Münster kam.

 

(79) Der Ursprung der Pfarrei Horneburg liegt wie derjenige der Gemeinde in der alten adligen Besitzung, dem Schlosse von Horneburg. Wie man noch jetzt auf größeren adligen Gütern einen Schloßgeistlichen und eine Schloß- oder Burgkapelle hat, so war es auch in alter Zeit auf dem Schlosse Horneburg. Die Kapelle wurde jedoch nur von den Bewohnern und Bediensteten der Burg benutzt, Leute aus der Umgegend besuchten stets den Gottesdienst in ihren Pfarrkirchen. Später, als man auch die Bewohner der Umgegend zum Gottesdienste in der Kapelle zuließ, wurde dieselbe eine Filialkirche von Datteln. Damit wird die frühere Vikarie St. Antonie gegründet und fondiert worden sein.

 

Den "Horneburger" Einwohnern war auf dem Kirchhofe zu Datteln ein besonderer Begräbsnisplatz zugewiesen. (80) Sie mußten ebenfalls, um die Sakramente zu empfangen, immer die Pfarrkirche in Datteln besuchen. Nicht einmal zur Vornahme einer Taufe war der Geistliche an der früheren Schloßkapelle berechtigt. War eine Leiche nach Datteln zu bringen, so begleitete der Rektor (so wurde hier der Geistliche benannt) dieselbe bis zum Thore (bis zur Brücke bei Wieland) und hierfür hatte er auch seine Gebühren zu fordern. Der Leichen- oder Notweg führte durch Meckinghoven, bei schlechtem Wetter durfte man mit Erlaubnis des Herrn von Gutacker durch dessen Felder fahren.

 

Am Montag nach dem Feste der hl. Dreifaltigkeit mußten die Einwohner von Horneburg alle in Datteln an der Hagelfeier teilnehmen und ein Almosen geben.

 

Die große Prozession

 

Alle die Jahre kam die große Prozession von Datteln durch Horneburg, ging durch Rapen bis Gremm, wo der Segen erteilt wurde, wieder nach Datteln zurück. (81) Sie wechselte in der Weise ab, daß in jedem Jahre dieselbe durch einen anderen Teil der Gemeinde geführt wurde, was bei der großen Ausdehnung der Pfarrei nicht anders möglich war. Voran gingen die Junggesellen der Gemeinde als Schützen, an der Spitze Grenadiere mit Handwerkszeug. Sie hatten etwaige Hindernisse, welche sich der Prozession auf den Wegen, in den Feldern oder auch in betreff der Wohnhäuser, durch welche dieselbe ging, entgegenstellten, zu beseitigen. Ihre Rechte gingen weit, in Rapen zertrümmerten sie einem Bauern die Hausthür samt der Einfassung, als dieselbe für den Durchzug als zu klein erachtet wurde. [Die große Prozession zog durch das Haus.] Ein Musikchor hatte die Prozession zu begleiten, an verschiedenen Stellen wurden Böller gelöst. In der hiesigen Kirche wurde der Segen erteilt und darauf eine kurze Rast gehalten. Der Pastor, angesehene (82) Bürger und Bauern, oder solche, welche sich zu schwach fühlten, den ganzen Weg zu Fuß zu machen, waren häufiger zu Pferde. Die Prozession erhielt sich bis zum Anfang des jetzigen Jahrhunderts. Alte Leute geben die in den zwanziger Jahren [des 19. Jahrhunderts] gehaltene als die letzte an.

 

Jährlich einmal kam der Pastor von Datteln nach Horneburg, um den sogenannten Rauchheller zu holen, er konnte denselben an jeder Herdstelle einfordern. [Der Rauchheller ist der Zins, der vom eigenen Herde gegeben wird. Dies bedeutet: Jeder Haushalt mußte diese Kirchensteuer entrichten.] Starb der Rektor, so hatte er die  Begräbnis desselben hier am Orte vorzunehmen, da derselbe in der Kapelle begraben wurde. Auch der Besitzer des Schlosses hatte für sich und seine Angehörigen den Begräbnisplatz in der Kapelle.

 

Patronin der hiesigen Kirche ist die hl. Maria Magdalena.

 

In der Verwaltung der Kirchengemeinde Horneburg sind bis zum Jahre 1802 thätig gewesen: (83)

 

  1. Johann Meckinghovius, 1581-1594.
    Er stammte vom Hofe Schulte Meckinghoven und erhielt die hiesige Rektorstelle infolge der Bemühungen des adlichen Herrn Theodor von Westrem auf Gutacker, der Kirchenprovisoren Heinrich Rensmann und Schulte Meckinghoven und der Pfarreingesessenen. Am 13. Juli 1581 ist er von Pastor Georg Hove, genannt Burmann zu Datteln investiert und installiert worden. Er starb 1594.
  2. Dobbelink, 1594-1608.
    Zu seiner Zeit wurde das Vest Recklinghausen vom Dekanate Dortmund getrennt und zu einem eigenen Landdekanate erhoben. Der Landdechant wurde der Pfarrer von Westerholt. Dieser war zugleich vestischer Commissar. Es fehlte damals nicht an Bestrebungen, auch im Veste Recklinghausen dem Protestantismus Eingang zu verschaffen. Von bedeutendem Einfluß war die (84) benachbarte protestantisierte Mark. Der sogenannte Laienkelch (die hl. Kommunion unter beiden Gestalten) hatte in Datteln und Horneburg Anhänger gefunden und wurde auch an beiden Orten von etwa 60-70 Personen benutzt. Der Herr von Westrem führte in seiner Hauskapelle reformierte Gottesdienste ein und ließ an den Sonntagen einen Prediger aus der Mark herüberkommen. Doch verschwanden solche Erscheinungen und Bestrebungen bald wieder, da der Landdechant energisch dagegen auftrat und die bischöfliche Behörde sehr wachsam war. Begleitet waren diese Zustände von einzelnen traurigen Vorkommnissen, solche waren zum Beispiel die Verheiratung eines Kaplans Brockmann zu Datteln und das Leben des Pastors Brinkmann zu Waltrop im Concubinate. (85)
  3. Heinrich Barkhoff [richtig: Barckhoff], 1608-1650.
    Bis zum Jahre 1635 war er noch Rektor an der Filialkirche zu Horneburg, von genannter Zeit an übte er die Rechte eines Pfarrers aus. 1633 ernannte ihn der Kurfürst zum vestischen Kommissar, da er sich überall einer besonderen Liebe und Achtung erfreuen konnte. Im Jahre 1610 wurde infolge seiner Bemühungen in der Gemeinde die erste öffentliche Schule errichtet. Seinen Bemühungen gelang es ferner, daß 1612 die Einkünfte aus der alten Vikariestelle, unter der Bezeichnung St. Antonie, schon in den ersten Zeiten vom Schloßherrn gegründet, mit der Stelle des Rektors (Pfarrers) vereinigt wurde. H.Barkhoff übernahm hieraus die Verpflichtung, dem Lehrer jährlich 3 Malter Roggen und 3 Malter Gerste zu liefern, was auch für seine Nachfolger bestehen blieb. Dafür war ihnen auch für alle Zeiten (86) in betreff der Lehrerstelle das Präsentationsrecht eingeräumt. Diese Sache wurde auf Bitten des Rektors und der Gemeinde von dem Erzbischof (Ferdinand) durch Verfügung vom 11. Juli 1612 geordnet und erledigt, indem er noch den Pfarrern oder Rektoren die Pflicht auferlegte, wöchentlich am Altar des hl. Antonius eine hl. Messe zu lesen. Barkhoff erhielt auch zuerst die Erlaubnis, in seiner Filialkirche die Kindtaufen vorzunehmen, die sonst immer in Datteln stattfanden. Die Bürger der Gemeinde waren über die Beschwernis beim Erzbischofe vorstellig geworden. Das Bestreben, sich von Datteln als selbstständige Kirchengemeinde abzutrennen, nahm überhaupt zu dieser Zeit seinen Anfang und fand unter dem Pfarrer Hovestadt um 1670 seinen Abschluß. Für die Kirche beschaffte Barkhoff [Einschub in runden Klammern von anderer Hand:] (1622) einen neuen Beichtstuhl, der noch jetzt vom Herrn (87) Pastor benutzt wird. Unter den Wirren des dreißigjährigen Krieges hatte mit der Gemeinde auch Barkhoff viel zu leiden. Da er bald nicht mehr im Stande war, die ihm zugeschobenen Kontributionen zu leisten, führten ihn die Hessen am Lichtmeßtage 1632 gefangen nach Dorsten, wo er drei Wochen verbleiben mußte. Durch den vom französischen General Turenne verursachten Brand im Jahre 1646 verlor Barkhoff seine Wohnung, da die Pastorat, welche bis dahin vor der Kirche stand, ebenfalls niederbrannte, sowie die Kirchenbücher und andere Schriften und Urkunden. Doch legte er gleich ein neues Lagerbuch an. Kurz nach Beendigung des dreißigjährigen Krieges erließ das erzbischöfliche General-Vikariat eine Verfügung, nach welcher die Einkünfte und Besitzungen der Kirchen, Armen [Armenfond] und geistlichen Pfründen revidiert, die Ländereien verbessert und aufs Neue verpachtet, die (88) Pächte und Zinsen sorgfältiger eingetrieben werden sollten. Das Kirchenland wurde neu aufgenommen, die Pacht festgesetzt. Diese Verordnung war durchaus notwendig geworden, da schon manche Anpächter glaubten, ungestörte Besitzer der Anpachtungen sein und bleiben zu können. Auch in hiesiger Gemeinde rief daher die Verfügung eine große, aber kurze Unzufriedenheit hervor.
  4. Theodor Middeldorf, 1650-1663.
    Er war zugleich Rektor der Kapelle in Leveringhausen und legte für die Gemeinde Horneburg neue Tauf-, Kopulations- und Sterberegister an. Diese beginnen mit dem Jahre 1650.
    Im Jahre 1654 wurde die hiesige Kapelle vergrößert und dann vom Kölner Weihbischofe neu eingesegnet. Auf den Wunsch der Gemeinde, den Platz um die Kirche (Kapelle) zu einem Begräbnisplatze einzuweihen, ging der Weihbischof nicht ein, (89) doch wurde das Verlangen der Bürger nach einem solchen immer lauter.
  5. Wilhelm Hovestadt, 1663-1672.
    Zu seiner Zeit vollzog sich die Trennung der kirchlichen Gemeinde Horneburg von der Pfarrei Datteln. Hovestadt hatte deswegen mit dem Pastor Theodor Bürich zu Datteln einen längeren Prozeß zu führen. 1670 entschied der Generalvikar Paulus Aussemius zugunsten der Gemeinde Horneburg. Der Pastor von Datteln verlor die Jurisdiktion über Horneburg, und der Wunsch der Bürger nach einem eigenen Begräbnisplatze ging in Erfüllung. Während der Pastor und der Schloßbesitzer denselben in der Kirche behielten, bekamen die 33 berechtigten Bürger ihre Grabstätten zwischen den äußeren Pfeilern der Kirche, die Kötter und neu Zugezogenen auf dem Vorplatze. Die sämtlichen kirchlichen Funktionen übte von nun an der hiesige Pastor und (90) bezog für dieselben auch allein die Gebühren.
  6. Johann Middeldorf, 1672-1708.
    Von ihm wurde die Anschaffung einer neuen Kanzel bewirkt, dieselbe befindet sich noch jetzt in der hiesigen Kirche. Ein Bürger von Horneburg, namens Johann Reidt, kaufte zu dieser Zeit ein Besitztum in Meckinghoven (Wentrup), von dem er aber die kirchlichen Lasten an die Kirche in Datteln nicht tragen wollte. Der Pastor Bürich strengte gegen denselben einen Prozeß an, der sich auch zu seinen Gunsten entschied. Um das Jahr 1689 hatte der hiesige Pastor zur Aushülfe einen Kaplan, mit Namen Johann Backhaus, bis 1696, welcher dann Vikar in Henrichenburg wurde.
  7. Johann Wilhelm Grimbrich, 1708-1717.
    Zu seiner Zeit war ein Kind der Gemeinde Horneburg, (91) der Sohn des kurfürstlichen Kellners Vincenz Fabritius, Pastor von Datteln, 1694-1721, unter dem Namen Johann Werner Fabritius.
  8. Johann Theodor Mechelen, 1717-1721.
  9. Johann Vincenz Wissing, 1721-1726.
  10. Johann Bernard Haddorf, 1726-1731.
    Er gab seine Stelle wegen Krankheit auf. Ihm folgte
  11. Johann [Ignatius] Aloys Pathuis [bei Grochtmann: Pathuys], 1731-1739.
    Er führte an der hiesigen Kirche die Todesangst-Bruderschaft ein. [Ein Bild der Todesangst Christi in Gethsemane im Eingangsbereich der Kirche war das Zentrum der Frömmigkeit dieser Bruderschaft, die sich auch sozial betätigte.] Der benachbarte Freiherr von Westrem auf Gutacker war zur reformierten Kirche übergetreten und schrieb für seine Hauskapelle auch den reformierten Gottesdienst, bestehend aus Predigt und Gesang, vor. Für die Sonntage ließ er einen Prediger aus der Mark herüberkommen und befahl seinen Untergebenen, des (92) Sonntags die Kapelle zu besuchen. Auch spottete er viel über katholische Gebräuche und verlangte die Verleugnung der Abstinenzgebote. Der Kurfürst Clemens August gab dem vestischen Statthalter, Grafen von Nesselrode, den Auftrag, den von Westrem zu Protokal zu nehmen und ihm seine Handlungsweise zu untersagen. Im Jahre 1734 erhielten die Pastöre von Horneburg und Datteln vom Erzbischofe den Befehl, auf den Freiherrn ein wachsames Auge zu haben.
  12. Johann Werner Krämer [Cremer], 1739-1772.
    Er wurde anfangs noch Pfarrverwalter, dann aber Pastor genannt.
    Im Jahre 1750 kam in Horneburg und in der Umgegend eine Viehseuche zum Ausbruch; im Herbste fielen derselben innerhalb zweier Monate 116 Stück Vieh zum Opfer. Auch kam noch die Ruhrkrankheit hinzu, welcher (93) viele erlagen. 1758 erhielt Theodor Forkenbeck aus Horneburg eine Vikariestelle in Datteln. Diese Stelle war vom Pastor Fabritius gegründet und der kurfürstliche Kellner zu Horneburg, Vincenz Fabritius, besaß das Präsentationsrecht derselben. Forkenbeck wohnte aber meistens auf dem Hofe Schulte Meckinghoven und las dann täglich in Horneburg die hl. Messe. Um das Jahr 1785 erließ der Kurfürst eine neue Verfügung in betreff der Revision der Kirchen- und Armenbücher. Der Pastor sollte zunächst die Rechnungen vorher revidieren und sie dann dem vestischen Statthalter, Grafen Nesselrode zur Oberrevision einreichen. Hiernach sollte Alles den Eingesessenen der Gemeinde zur Einsicht vorgelegt werden.
    Pastor Krämer hatte durch den siebenjährigen Krieg viel zu leiden. ((Siehe Siebenjähriger Krieg.)) (94)
  13. Johann Theodor Kettler, 1772-1792.
    Von ihm forderte der Kurfürst zum ersten Male Angaben ein über den Stand der Gemeinde und der kirchlichen Verhältnisse. Dieselben mußten auf einem gedruckten Formular gemacht werden. In Datteln war zu dieser Zeit der berühmte Pastor Antonius Spée, 1781-1785. Er war Exjesuit [die Gesellschaft Jesu war aufgehoben worden], zu Dühseldorf geboren und vom Abte zu Deutz zum Pastor vorgeschlagen. Am 1. August 1785 verzichtete er auf seine Stelle infolge eines Streites mit der Gemeinde wegen des Taufsteines. [Der alte, bleierne Taufkessel war löcherig geworden. Spée erstand auf seine eigenen Kosten einen neuen, kupfernen Taufkessel und ließ bei geschlossenen Kirchentüren den alten Taufstein bis auf den Fuß, der den neuen Taufkessel tragen sollte, zerschlagen.] Als gegen ihn ein offener Aufruhr ausbrach, verließ er die Gemeinde, nachdem er vorher für dieselbe öffentlich gebetet und sie gesegnet hatte. Sein Verlust wurde später schmerzlich empfunden und seine ärgsten Feinde von allerhand Trübsalen heimgesucht. Er starb im Jahre 1804. Unter Kettler ist in der Zeit von 1780-1790 der jetzige Totenkirchhof auf einem Gemeindegrundstück angelegt worden [am heutigen Ehrenmal Schloßstraße / Ecke Magdalenenstraße]. (95)
  14. Rolandus Stein, 1792-1818.
    Er war Franziskaner u. aus Recklinghausen gebürtig. Mit den in Kapitel 5 erwähnten geflüchteten französischen Geistlichen stand er in engem Verkehr. Die Gemeinde erbaute sich an seiner Frömmigkeit und seinen Tugenden. Als im Jahre 1802 der Herzog von Arenberg Landesherr im Veste wurde, errichtete der Erzbischof in Recklinghausen ein Offizialgericht und übertrug die Gerichtsbarkeit dem Pastor von Recklinghausen, Wesener (aus Horneburg gebürtig). Dieser führte nun den Titel "erzbischöflicher Kommissar". Bei Gerichtsverhandlungen hatte er den Beistand von zwei katholischen Rechtsanwälten nachzusuchen, die dann in ihrem Rechte vom Herzoge bekräftigt wurden.

 

Die Pastorat

 

(111) Im Jahre 1808 baute die Gemeinde Horneburg die noch jetzt vorhandene Pastorat. Die alte, im Jahre 1650 nach dem Brande der ersten erbaute, war überaus baufällig geworden. Auf der Tenne hatte ein Kapuzinerpater aus Recklinghausen im Jahre 1805 sich ein Bein gebrochen, da er unvorsichtiger Weise in ein Loch trat. Die Kosten der Heilung und Verpflegung wurden vom Gerichte der Gemeinde aufgelegt. Der Weg zum Pfarrhause führte über die Düngerstätte. Die Kosten des Neubaues wurden nach den üblichen Schatzungen unter die Eingesessenen der Gemeinde verteilt. Das sämtliche Bauholz kam aus dem Gemeindebusche. Der Gemeindevorsteher Döhne gab im Jahre 1809 noch an gesammeltem Gelde 151 Thaler 5 Stüber an den Bürgermeister Franz Elfert ab, außerdem waren noch verschiedene mit ihren Beiträgen zurück, wie aus der Gemeinderechnung vom (112) Jahre 1809 ersichtlich ist. Bei der Teilung des Busches erhielt auch die Pastorat ihren Anteil, derselbe wurde damals gleich zugepflanzt und reichte zu Anfang der siebziger Jahre schon aus, um die Verpflichtungen, welche der Pastor gegen die Schule hatte, mit 1.088 Thalern und einigen Groschen abzulösen.

 

Die Prozessionen

 

(114) Bei dem Verkauf [des Walles] wurde vorbehalten, daß die jährlichen vier Prozessionen der Gemeinde über den Wall ziehen konnten. Diese Prozessionen fanden statt

 

  1. am Tage des hl. Joseph
  2. am Frohnleichnamsfeste
  3. am Sonntage nach Jakobi zum Andenken an den Brand im Jahre 1646
  4. am Feste Mariä Geburt.

 

Russen in Horneburg


(118) Zu erwähnen ist noch, daß im Jahre 1814 die Russen, welche in der Gemeinde einquartiert waren, sich den Nebenaltar in der Kirche für ihren Gottesdienst einrichteten und denselben auch nach dem Ritus ihrer Kirche feierten. Ihre Anwesenheit in Horneburg verursachte allerdings nicht wieder die traurigen Verhältnisse früherer Kriegszeiten, doch soll eine große Unsicherheit in betreff der Sittlichkeit während ihres Hierseins geherrscht haben, auch wunderte man sich darüber, daß sie Eingemachtes aus den Fässern aßen. (119)

 

15. Pastor Heinrich Uphoff [1818-1853].


Er verzichtete im Jahre 1853 wegen Unfähigkeit auf seine Stelle und starb nach 1 oder 2 Jahren in Recklinghausen. Zu seiner Zeit wurde im Jahre 1821 das ganze Vest Recklinghausen vom kölnischen Bistum losgelöst und mit dem Bistum Münster verbunden. Das Dekanat Recklinghausen wurde errichtet und die Pfarre Horneburg demselben zugeteilt.

 

16. Carl Meyer aus Bocholt, Pastor seit 1853 [† 1891].


Er war vorher Kaplan auf dem Gute Wellheim [Welheim] und ihm wurde die Stelle eines Seminardirektors in Langenhorst angetragen. Wegen eines körperlichen Leidens (Asthma) verzichtete er auf dieselbe und übernahm die kleine Pfarre Horneburg.
Im Jahre 1855 wurde ihm von der Königlichen Regierung das Patronatsrecht über die hiesige Schulstelle ausdrücklich zuerkannt, seine Verpflichtungen gegen die Stelle (120) löste er im Jahre 1874 mit einer Summe von 1.088 Thalern und einigen Groschen ab. Von 1857 bis 1874 war er der Beziksschulinspector der beiden Ämter Waltrop und Datteln. Im Jahre 1864 wurden im Kreise Recklinghausen zwei Dekanate errichtet, Recklinghausen mit 14 Pfarreien, Dorsten mit 7 Pfarreien und der Herrlichkeit Lembeck.


Zu Anfang der sechziger Jahre wurde Pastor Meyer mit in einen Streit verwickelt, der in Datteln zwischen dem Pastor Bernard Niemerg aus Warendorf und der Gemeinde ausgebrochen war. Trotzdem sich derselbe um die Restauration und Verschönerung der dortigen Kirche sehr verdient machte, tauchten allerlei üble Gerüchte über seine Amtsführung auf, die zu einer Untersuchung führten. Der damalige General-Vikar Bernard Brinkmann (später Bischof) hatte dieselbe zu leiten und Pastor Meyer als Beisitzer in derselben zu fungieren. Die Folge (121) war, daß Leute aus den benachbarten Datteler Bauerschaften in Horneburg allerhand Unfug ausübten und den Pastor in aller möglichen Weise chikanierten.

 

Vikare in Horneburg


Wegen zunehmender Kränklichkeit hielt sich der Pastor seit 1861 einen Vikar zur Aushülfe und übertrug ihm im selben Jahre die hiesige Schulstelle. Der erste Vikar war Ludgerus Schlüter aus Bork, er starb 1883. In weiteren Kreisen war er bekannt als Kenner der Kirchenmusik, auch wurden einige seiner Kompositionen in hiesiger Kirche gesungen. In einigen Kommersen der Studentenverbindung Germania zu Münster kamen mehrere von ihm komponierte weltliche Lieder zum Vortrag.


Ihm folgte als Vikar Bernard Recker aus Ahlen 1883-1885, seitdem Schloßkaplan auf dem Schlosse des Freiherrn von Twickel bei Havixbeck.

 

Im Jahre 1884 wurde die hiesige Kirche einer größeren Reparatur unterzogen. (122) Es erfolgte ein innerer Anstrich und äußerer Verputz derselben. Zu den enstandenen Kosten schenkte der Herzog von Ahrenberg  800 Mark.


Dem Bernard Recker folgte als Vikar Joseph Becker aus Bork [Ergänzung mit anderer Handschrift: Borken] bis 1889 und seitdem Rektor in Schmedehausen bei Greven. Seine Verdienste für die Kirchengemeinde waren: 1.) Seinen Bemühungen gelang die Einführung eines Pfarr-Cäcilien-Vereines zum Zwecke eines guten Kirchengesanges. 2.) Er veranlaßte die jetzige malerische Ausstattung der Kirche, die Beschaffung neuer Kirchenfenster und Statuen. Die Kosten wurden freiwillig von einigen Eingesessenen der Gemeinde, von ihm selbst und zum größten Teile von Pastor C.Meyer getragen. Die Malerei wurde durch den Maler Felix Schröder aus Suderwich besorgt. 3.) Er bewirkte hauptsächlich die Einführung der Herz-Jesu-Bruderschaft.


Ihm folgte seit 1889 der Kaplan Bernard Reismann aus Ostbevern.

 

(123) Im Jahre 1887 wurde die Kirche mit dem jetzigen Gitter umgeben, der Platz um die Kirche geebnet und verschönert. Zur Vergrößerung des Platzes schenkte der Herzog von Ahrenberg einen Streifen des daranstoßenden Gartens. Das Gitter wurde vom Schmiedemeister Hermann Elfert angefertigt. Die Kosten wurden wiederum aus freiwilligen Beiträgen gedeckt.

 

Die Glocken


Die Kirche hat drei Glocken aus der Gießerei Petit und Edelbrock zu Gescher. Die älteste stammt aus dem Jahre 1761 und ist St. Antoni getauft. Die Schwesterglocke fiel am Sylvesterabend 1859 aus dem Glockenstuhl und zersprang. Der Pastor Carl Meyer ließ eine neue gießen 1860 und taufte sie St. Maria. Da aber zu diesem Zwecke noch eine Summe Geldes zur Verfügung stand, wurde von ihm noch eine neue Glocke bestellt und 1862 angefertigt. Ihr Name ist St. Maria Magdalena. Das Aufhängen der neuen Glocke machte einen kleinen Umbau des Turmes notwendig (von Gößling ausgeführt).

 

Der Schulinspektor

 

(126) Im Jahre 1826 wurde für die hiesige Gegend der erste Schulinspektor ernannt. Dieses war Pastor Harkfort zu Datteln bis zum Jahre 1852. Ihm folgte als solcher der Pastor Frintrup zu Datteln bis zum Jahre 1859. Alsdann war es bis 1874 der Pastor C.Meyer zu Horneburg. Im Jahre 1874 wurde die neue Kreisschulinspektion zu Recklinghausen errichtet. Seit 1884 ist der Pastor C.Meyer wieder Ortsschulinspector.

 

Tod Pfarrer Meyers

 

(134) Am 23. December 1891 starb der hochwürdige Herr Pfarrer Carl Meyer an der Influenza mit hinzugetretener Lungenentzündung. (Siehe Seite 119.) Die Begräbnisfeierlichkeiten mußten wegen der Weihnachtsfeiertage (Freitag, Samstag und Sonntag) auf Montag, den 28. December verlegt werden. Der Tod des hochwürdigen Herrn wurde der Gemeinde sofort durch Glockengeläute mitgeteilt, der zweite Weihnachtstag zu kirchlichen Andachten für den Verstorbenen benutzt. Es wurde den Schulkindern anheimgegeben, bei der Begräbnis Kränze zu tragen, auch schritten 18 weißgekleidete Mädchen mit schwarzen Florgehängen und Trauerkränzen vor dem Sarge her. Am Grabe wurde das neu eingeübte Grablied "Ruhe nun in sanftem Schlummer" von einem Gesangvereine schön vorgetragen und dann das Grab mit Kränzen geschmückt. Der bisherige hochwürdige Herr Kaplan B.Reismann aus Ostbevern ist einstweilen zum Pfarrverwalter ernannt.

 

Pfarrer Franz Stiene [1892-1901].


Der Pfarrer F. St. ist der 17. der hiesigen Gemeinde. Er ist geboren zu Warendorf am            [
Hier wurde das Geburtsdatum nicht eingetragen.], zum Priester geweiht am 18. Februar 1865 und bekleidete nacheinander die Vikariestellen zu Warendorf, Harsewinkel und Marl. Seine Installation als Pfarrer fand statt am 31. August 1892. Von den betreffenden Feierlichkeiten sollen erwähnt werden:

 

1)      Das Abholen des hochwürdigen Herrn geschah durch Mitglieder des Kirchenvorstandes und einen Reiterzug auf halbem Wege zwischen Horneburg und Recklinghausen. Die Prozession erwartete denselben am Eingange des Dorfes (30. August).

2)      (136) Am Abend desselben Tages war Fackelzug und Illumination des Gartens.

3)      Am Tage der Installation 31. August neun Uhr Levitenamt mit Choralgesang und mehrstimmigen Einlagen. Predigt des Herrn Dechanten Theising zu Recklinghausen.

4)      Festessen in der Wirtschaft W.Benke, woran außer etwa 18 Geistlichen sich auch der Domainen-Inspektor Ruhsel, der Amtmann Cherouny, der Vorsteher, die Mitglieder des Kirchenvorstandes und der Lehrer beteiligten. Dem von hier nach Marl versetzten Vikar B.Reismann verehrt die Gemeinde einen Kelch im Werte von 300 Mark, welche durch freiwillige Gaben aufgebracht sind.

 

Papstjubiläum

 

Am 18. Februar 1893 ist in den hiesigen Schulen des 50jährigen Bischofs-Jubiläum Sr. Heiligkeit des Papstes Leo XIII. gefeiert worden. Die Ansprache hielt Herr Pfarrer Stiene, ebenfalls brachte derselbe das Hoch aus. Darauf folgte das 3stimmige Lied: Harre meine Seele etc.

 

Der umgeleitete Bischof

 

(141) 3. August 1897. Am heutigen Nachmittage gegen 5 Uhr besuchte der Hochwürdigste Herr Weihbischof von Münster auf seiner Firmungsreise die hiesigen Schulklassen. Besonders zu bemerken ist, daß derselbe dem früheren Gebrauche entgegen direkt zur Gemeinde Henrichenburg begleitet wurde und zwar auf dem Feldwege durch Beckum. Die Bauerschaft Meckinghoven, welche sich sonst immer für diesen Fall mit Horneburg verband, war hiervon abgewichen und bestand auf eine besondere Empfangnahme des Bischofs. Da dieses auf eine ungerechtfertigte Opposition beruhte, entschied sich der Bischof nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes für den oben angegebenen Weg.

 

Kaplan Render

 

(141) Am 2. April 1899 wurde hierselbst der Seminarpriester Herr Franz Render aus Alstätte im Kreise Ahaus als Kaplan angestellt. Derselbe soll späterhin auch die Leitung der hiesigen landwirtschaftlichen Winterschule übernehmen.

 

Die Abpfarrung von Groß-Erkenschwick, Rapen und Hagem

 

(142) Mit dem 16. Juli 1899 trat die Abpfarrung von Groß-Erkenswick, Rapen und Hagem, soweit diese Bauerschaften zum Schulbezirk Horneburg gehören, nach der Pfarre Horneburg in Kraft. Die betreffende Urkunde des Bischofs Hermann von Münster wurde heute von der Kanzel verlesen: (142 A)

 

Bekanntmachung.

Hermann,

durch Gottes Erbarmung und des Heiligen Apostolischen Stuhles Gnade

Bischof von Münster,

Hausprälat und Thronassistent Sr. Heiligkeit des Papstes.

 

Da die Eingesessenen der Bauerschaft Klein-Erkenschwick und eines Theiles der Bauerschaft Große-Erkenschwick , welche bisher zum Kirchspiel Recklinghausen gehörten, bei uns darauf angetragen haben, nach der Pfarre Oer umgepfarrt zu werden, so haben wir

 

  1. in Erwägung, daß die genannten Bauerschaften der Pfarrkirche zu Oer bedeutend näher liegen, als der Pfarrkirche zu Recklinghausen und von letzterer durch die am 7. August 1896 erfolgte Umpfarrung der Bauerschaft Ehsel nach Suderwich territorial völlig getrennt sind,
  2. in Erwägung, daß die Eingesessenen der gedachten Bauerschaften bisher schon ihre religiösen Bedürfnisse zumeist in der Pfarrkirche zu Oer zu befriedigen pflegten,  auch deren Kinder der Schule zu Oer überwiesen sind,
  3. in Erwägung, daß die kirchlichen Gemeinde-Organe zu Recklinghausen und Oer sich mit der Umpfarrung einverstanden erklärt haben, beschlossen, dem obenbezeichneten Antrage zu entsprechen.

 

Kraft unserer Bischöflichen Auctorität und kraft jener Auctorität, welche uns von dem heil. Concil von Trient (sess. XXI. cap. 4 de reform.) delegirt worden ist, trennen wir daher, nach Anhörung der Betheiligten und unter Zustimmung unseres Hochwürdigen Domcapitels, die Bauerschaften Kleine-Erkenschwick und Große-Erkenschwick innerhalb der auf der beiliegenden Karte bezeichneten Grenzen mit allen ihren katholischen Eingesessenen von der Pfarre Recklinghausen ab und verleiben sie der Pfarre Oer ein.

 

Die also Umgepfarrten, welche jeden Anspruch auf das kirchliche Vermögen der Pfarre Recklinghausen verlieren, sprechen wir frei von allen ferneren Beiträgen zu den Kirchen-Bedürfnissen in eben dieser Pfarre, soweit sie öffentlich rechtlicher Natur sind, erkennen ihnen dagegen alle die Rechte zu, welche die bisherigen Pfarrgenossen von Oer besitzen.

 

Sie haben sich fortan als Angehörige der Pfarrgemeinde Oer zu betrachten und darum auch alle Pflichten zu erfüllen, die den Parochianen gegen die dortige Pfarrkirche obliegen.

 

Die Bestimmungen der gegenwärtigen Urkunde treten mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.

Urkundlich unter unserer Unterschrift und beigedrucktem Bischöflichen Insiegel.

 

Münster, 9. Mai 1899.                                   (L.S. [locus sigilli – Ort des Siegels])

Nr. 3017                                            gez. † Hermann.

 

Die nach der vorstehenden Urkunde vom 9. Mai 1899 von dem Bischof von Münster kirchlicherseits ausgesprochene Umpfarrung der Bauerschaft Klein-Erkenschwick und eines Theils der Bauerschaft Große-Erkenschwick wird auf Grund der von dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten mittelst Erlasses vom 12. Juni d. J. – G. II. 1320 – uns ertheilten Ermächtigung hierdurch von Staatswegen bestätigt und in Vollzug gesetzt.

Münster, den 27. Juni 1899

Königliche Regierung,

Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.

Gescher.

(142 B)

 

Hermann,

durch Gottes Erbarmung und des Heiligen Apostolischen Stuhles Gnade

Bischof von Münster,

Hausprälat und Thronassistent Sr. Heiligkeit des Papstes.

 

Da die Eingesessenen eines Theiles der Bauerschaft Große-Erkenschwick  bei uns darauf angetragen haben, von der Pfarre Recklinghausen nach der Pfarre Horneburg umgepfarrt zu werden, so haben wir

 

  1. in Erwägung, daß der in Betracht kommende Theil der gedachten Bauerschaft der Pfarrkirche zu Horneburg bedeutend näher liegt, als der Pfarrkirche zu Recklinghausen und von letzterer durch die am 7. August 1896 erfolgte Umpfarrung der Bauerschaft Ehsel nach Suderwich territorial völlig getrennt ist;
  2. in Erwägung, daß die Antragsteller bisher schon ihre religiösen Bedürfnisse zumeist in der Pfarrkirche zu Horneburg zu befriedigen pflegten – auch deren Kinder der Schule zu Horneburg überwiesen sind;
  3. in Erwägung, daß die kirchlichen Gemeinde-Organe zu Recklinghausen und Horneburg sich mit der Umpfarrung einverstanden erklärt haben, beschlossen, dem obenbezeichneten Antrag zu entsprechen.

 

Kraft unserer Bischöflichen Auctorität und kraft jener Auctorität, welche uns von dem heil. Concil von Trient (sess. XXI. cap. 4. de reform.) delegirt worden sind, trennen wir daher nach Anhörung der Betheiligten und unter Zustimmung unseres Hochwürdigen Domcapitels den Theil der Bauerschaft Groß-Erkenschwick, welcher sich aus der anliegenden Karte ergibt, sammt allen seinen katholischen Eingesessenen von der Pfarrkirche zu Recklinghausen ab und verleiben ihn der Pfarre Horneburg ein.

 

Mit der letzteren Pfarre vereinigen wir überdies kraft derselben Auctorität und nach Anhörung der Betheiligten, diejenigen Theile der zum Kirchspiele Datteln gehörenden Bauerschaften Rapen und Hagen , welche ebenfalls auf der beiliegenden Karte bezeichnet sind, indem wir sie zu dem Behufe von der Pfarrkirche zu Datteln, von welcher sie weit entfernt liegen, abtrennen.

 

Die also Umgepfarrten sprechen wir frei von allen ferneren Beiträgen zu den Kirchenbedürfnissen der Pfarren Recklinghausen und Datteln, wohingegen sie jeden Anspruch auf das kirchliche Vermögen ebendieser Pfarren verlieren. Jedoch werden die Rechte der Eingesessenen der Bauerschaften Rapen und Hagen  auf die Benutzung des Krankenhauses zu Datteln durch die Umpfarrung nicht berührt.

 

Die Umgepfarrten haben sich fortan als Angehörige der Pfarrgemeinde Horneburg zu betrachten; sie genießen alle jene Rechte, welche die bisherigen Pfarrgenossen von Horneburg besitzen und haben darum auch alle Pflichten zu erfüllen, die den Parochianen gegen die dortige Pfarrkirche obliegen.

 

Die Bestimmungen der gegenwärtigen Urkunde treten mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.

Urkundlich unter unserer Unterschrift und beigedrucktem Bischöflichen Siegel.

 

Münster den 9. Mai 1899.

(L.S. [locus sigilli – Ort des Siegels])                                             gez. † Hermann.

 

Die nach der vorstehenden Urkunde vom 9. Mai 1899 von dem Bischof von Münster kirchlicherseits ausgesprochene Umpfarrung eines Theils der Bauerschaft Große-Erkenschwick und der Bauerschaften Rapen und Hagen  wird auf Grund der von dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelgenheiten mittelst Erlasses vom 12. Juni d. J. – G. II. 1320 – uns ertheilten Ermächtigung hierdurch von Staatswegen bestätigt und in Vollzug gesetzt.

Münster den 27. Juni 1899

(L.S. [locus sigilli – Ort des Siegels])                                Königliche Regierung,

Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.

Gescher.

 

Tod des Pfarrers Stiene

 

(148) 2. September 1901. Heute Morgen gegen 6 Uhr starb der Herr Pfarrer und Ortsschulinspektor Franz Stiene, gebürtig aus Warendorf und Pfarrer in Horneburg seit dem 31. August 1892. – Die Sedanfeier [Diese Feier wurde zum Gedenken an den Sieg über Frankreich 1870 in Sedan eingesetzt.] wurde infolgedessen gekürzt und beschränkte sich auf eine kurze Ansprache.

 

Pfarrer Ludwig Kindermann


(149) 14. Januar 1902. An Stelle des am 2. September 1901 verstorbenen Pfarrers Stiene ist der Missionspfarrer Ludwig Kindermann, bis dahin in Friedrichsstadt in Schleswig (gebürtig Emsdetten) zum Pfarrer der Gemeinde Horneburg (150) ernannt worden. Die Ernennung erfolgte nach geschehener Präsentation des Herzogs von Ahremberg . Am Nachmittage 3 Uhr (14. Januar) wurde der Herr Pfarrer durch eine Reiterschar von der Wirtschaft Wember abgeholt. Am 15. Januar war die kirchliche Feier der Installation und nachher Festessen in der Wirtschaft Heinrich Stratmann. L.Kindermann ist der achtzehnte Pfarrer der Gemeinde Horneburg. Geboren 29. October 1849, geweiht: 10. März 1883.

 

Tod des Kaplans Franz Render

 

31. Januar 1902. Heute Morgen um 4 Uhr starb im Krankenhause zu Datteln der hiesige Hochwürdige Herr Kaplan Franz Render an der Lungenentzündung. Die Leiche wurde am Nachmittage unter feierlichem Geleite seitens der Gemeinde Horneburg herübergeholt und im Schlosse aufgebahrt.

 

3. Februar 1902. Am heutigen Tage fand das Begräbnis des verstorbenen Herrn Kaplans statt. Die Beteiligung war eine ganz ungewöhnlich große und zeugte von der Beliebtheit des Verstorbenen bei allen Pfarreingesessenen.

 

Neue Turmuhr

 

(153) 12.-14. April 1904. Durch den Uhrmacher Bernard Vortmann wird hier eine neue Turmuhr aufgestellt, der Preis derselben ist 800,00 Mark, die Kosten sind durch freiwillige Beiträge gedeckt.

 

Neuer Kirchhof

 

(156) 1. November 1905. Allerheiligen. Am heutigen Tage wurde der neue Kirchhof eingeweiht. Nach dem Nachmittagsgottesdienste zog eine feierliche Prozession dorthin, anschließend erfolgte die Einweihung durch den Herrn Pfarrer Kindermann.

 

Volksmission

 

Vom 27. Mai bis zum 5. Juni 1906 wurde in der Pfarre Horneburg von zwei Patres eine Volksmission abgehalten.

 

Firmung

 

(158) 1. Mai 1907. Der Bischof Hermann von Münster traf heute Nachmittag von Suderwich hier ein, um morgen das Sakrament der Firmung zu spenden. Gefirmt werden auch diejenigen, welche erst im nächsten Jahre zur ersten hl. Kommunion gehen. Von Horneburg begibt sich der Bischof am 2. Mai nachmittags 5 Uhr nach Oer.

 

(159) 1. October 1907. In der Woche vom 21.-28. September wurde die Kirchenorgel einer eingehenden Reparatur unterzogen. Die Kosten betrugen 657,00 Mark. Nach Aussage des Orgelbauers Breil in Dorsten ist nach Ablauf von 10 Jahren ein neues Werk nötig.

 

Am 30. September [1907] (letzter Ferientag) war die Feier des ewigen Gebetes.

 

(163) 25. Juli 1912. Am heutigen Tage war der Weihbischof Illigens von Münster zur Spendung der hl. Firmung in Horneburg anwesend. Am Abend vorher wurde derselbe von Erkenschwick durch Radfahrer und eine Reiterschar abgeholt und traf um 6 Uhr hier ein. Gleich nach der Einschulungsfeier war Unterricht für die Kinder in der Kirche. Die Schulen wurden nicht besucht. Die Firmung begann am folgenden Morgen um 6 Uhr. Achteinviertel Uhr wurde der Bischof zur Grenze von Henrichenburg in der üblichen Weise begleitet.

 

(Teil 2, Seite 7) 3. August [1914]. Am Montag, den 3. August war des Morgens um 6 Uhr feierlicher Gottesdienst, hl. Messe und gemeinschaftlicher Empfang der hl. Sakramente für die ausziehenden Krieger. Gegen 10 Uhr hatten sich aus Horneburg beim Bezirkskommando in Recklinghausen 27 Mann zu stellen.

 

4. August [1914]. Mit dem 4. August sollten die Herbstferien beginnen. Dieser Tag war zu einem Schulausfluge zur Haard bestimmt. Wegen des Kriegsausbruches wurde dieser Ausflug auf Spiele und Unterhaltungen auf dem Schulplatze für die Vormittagsstunden beschränkt. Nachdem Bücher, Bilder und sonstige für den Schulgebrauch verwendbare Gegenstände als Preise an die Kinder abgegeben waren, blieb noch als Rest ein Geldbetrag von 6,00 Mark. Die versammelten Kinder bestimmten einmütig, diesen Betrag dem Herrn Pfarrer Kindermann zu übergeben und dafür hl. Messen für die Krieger aus der Gemeinde lesen zu lassen. 2 Knaben hatten hierauf das Geld dem Herrn Pfarrer zu überbringen. (13)

 

Abgabe der Kirchenglocken an die Heeresverwaltung.

 

Am 27. Juni 1917 mußte die Gemeinde Horneburg an die Heeresverwaltung zwei Kirchenglocken abgeben. Es waren bis dahin drei Glocken vorhanden, nämlich

 

1)      St. Antoni, angeschafft im Jahre 1761 unter Pfarrer Johann Krämer 1739-1772.

2)      St. Maria immaculata, angeschafft im Jahre 1860 unter Pfarrer Carl Meyer 1853-1891.

3)      St. Maria Magdalena angeschafft 1862 unter Meyer.

 

Zur Abgabe wurden Nr. 2 u. 3 bestimmt. Unter Leitung des Gemeindevorstehers und Schlossers Wilhelm Elfert nahm man die Glocken aus ihren Stühlen und ließ sie auf einer breiten Bohle durch die Öffnung im Dache der Kirche an der Westseite hinunterrutschen. Die Glocke Nr. 2 im Gewichte von 6 Centnern durchschlug die Pflasterung um die Kirche etwa zur Hälfte (in den Erdboden hinein) blieb aber sonst unverletzt. Glocke Nr. 3 im Gewichte von 4 Centnern zerbrach in mehrere Stücke. Die Heeresverwaltung bezahlte den Metallwert der beiden Glocken mit 1256,00 Mark. Dieser Betrag wurde vom Herrn Pfarrer Kindermann bei der Kreissparkasse in Recklinghausen zur Wiederanschaffung zweier Glocken nach dem Kriege belegt.

 

Abgabe der Orgelpfeifen.

 

Im Sommer des Jahres 1917 wurden aus vielen Kirchenorgeln im Interesse der Munitionsherstellung etwa entbehrliche Pfeifen eingefordert, besonders diejenigen, welche aus Zinn hergestellt waren. Die Gemeinde Horneburg hatte nach dem Gutachten des Orgelbaumeisters Franz Breil in Dorsten die Prospektpfeifen abzuliefern, wofür die Heeresverwaltung 700 Mark zahlte. Dieser Betrag wurde beim Horneburger Spar- und Darlehenskassen-Verein (14) zur Beschaffung einer neuen Orgel belegt.

 

Die alte Orgel war vor 10 Jahren einer größeren Reparatur unterzogen worden, deren Kosten sich auf 660 Mark beliefen, (diese sind durch freiwillige Gaben gedeckt worden). Nunmehr aber erwies sich dieselbe als so schad- und mangelhaft, daß notwendig zur Beschaffung einer neuen Kirchenorgel geschritten werden mußte. Die Lieferung derselben hat der Orgelbaumeister Franz Breil in Dorsten übernommen. Für die kleine Kirche in Horneburg genügt eine Orgel im Preise bis zu 7000 Mark. Die Kosten werden durch freiwillige Gaben gedeckt.

 

Im September 1917 wurde die alte Orgel stillgestellt, die noch vorhandenen Zinnpfeifen übernimmt Breil für die Heeresverwaltung. Der Wert derselben soll auf die neue Orgel angerechnet werden. Das alte Orgelgehäuse erhält der Küster Johann Möller für 30 Mark und für den Abbruch.

 

In der Windlade der alten Orgel wurde ein angeklebter Zettel folgenden Inhaltes gefunden: "Diese Orgel wurde erbaut unter Veranlassung des hochwüdigen Pfarrers Uphoff, der Herren Kirchenräte Joseph Bencke und Nikolaus Stratmann, auch des Herrn Lehrers Möller (Wilhelm) von dem Orgelbauer Joseph Breil in Dorsten. 5. März 1846."

 

Franz Breil stellte bis zum Eintreffen der neuen Orgel ein Harmonium zur Verfügung. An Geldgeschenken für die neue Orgel verdienen besonders erwähnt zu werden:

 

1)      Pfarrer Ludwig Kindermann 1000 Mark

2)      Lebensmittelhändler Hugo Schulte 1000 Mark

3)      Direktor Weitkamp, Gutswirtschaft 300 Mark

4)      Frau Direktor Dorn 200 Mark. (22)

 

Die neue Orgel. 3.10.18.

 

Am 3. October des Jahres 1918 kam von der Orgelbauanstalt Franz Breil in Dorsten die neue Orgel nach Horneburg. Aufbau und Stimmung derselben waren am Sonntag, den 13. October vollendet. Vor dem Hochamte wurde dieselbe durch den Herrn Pfarrer Kindermann eingeweiht und dann vom Organisten Lehrer Gellenbeck zum ersten Male gespielt. Für den Nachmittag (5 Uhr) war eine besondere Andachtsstunde angesetzt, in welcher die Orgel in besonderer Weise den Anwesenden vorgeführt wurde. Der Preis stellt sich auf 8000 Mark, am Samstag, den 12. October, erhielt Herr Franz Breil eine Anzahlung von 5000 Mark.

 

(25) Neue Kirchenglocken. Mit dem Monat October [1919] beginnen die Kollekten für die Wiederanschaffung zweier Kirchenglocken, die am 27. Juni 1917 an die Heeresverwaltung abgegeben werden mußten; die Sammlungen sollen vorläufig nur in der Kirche beim Gottesdienst abgehalten werden.

 

Gellenbeck beendet den Organistendienst

 

Neujahr 1920. Mit dem Beginne des neuen Jahres 1920 mußte der Lehrer Gellenbeck seinen Organistendienst an der hiesigen Pfarrkirche, den er 36 Jahre lang besorgt hatte, niederlegen. Es geschah dieses (26) nicht infolge einer übermäßigen Forderung, denn das Gehalt des Organisten in Horneburg galt als das niedrigste für die ganze Umgegend, sondern war zuzuschreiben den heimlichen Umtrieben des Küsters und des Cäcilienvereins unter Leitung des Kaplans Uekötter.

 

Quelle

 

Chronik. Schule zu Horneburg, 2 Teile, in: Archiv der Stadt Datteln (unveröffentlichte Handschrift in deutscher Kurrentschrift). Die Zahlen in runden Klammern bezeichnen die Seiten. Anmerkungen des Herausgebers stehen in eckigen Klammern. Die Zwischenüberschriften am linken Rand stammen von ebendemselben.

 

Weiterführende Literatur

 

o         Carlé, T., Der hl. Swidbert, der Apostel des Landes zwischen Ruhr und Lippe, in: Alt-Recklinghausen 3 (1922), 65-71.

o         Jansen, A., Die Internirung Vestischer Geistlichen in Dorsten im Jahre 1635, in: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde 37/1 (1879), 113-128.

o         Lucas, August, Wunderheilung der Catharina Wysmann. Kevelaerer Mirakelbuch berichtet über einen Horneburger Fall, in: Schützenfest 2011 in der alten Freiheit Horneburg, hg. v. Bürgerschützenverein Horneburg 1384 e.V., Horneburg 2011, 127-129.

 

Herzlicher Dank gebührt Frau Ellinore Elmenhorst für Informationen über Bernhard Gellenbeck sowie Heinrich Möllers für die sorgfältige Korrektur dieser Transkription, für Materialien und Hinweise!

 

Verweise

 

 

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